02.04.2012 18:24 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Kopierwerk muss nicht für Schäden am Filmmaterial haften (LG München I)
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Das LG München I hat am 08.03.2012 (Az.: 7 O 16629/08) entschieden, dass das Münchner Kopierwerk die durch eine Beschädigung des Filmmaterials des Filmes "Operation Wallküre", keinen Schadensersatz leisten muss. Dies ergäbe sich, so das Gericht, schon aus einem deutschen Handelsbrauch, der da besagt, dass im Falle eines Schadens, der bei dem Kopierwerk am Filmnegativ entsteht, die Versicherung des Filmproduzenten bei dem Kopierwerk keinen Regress nehmen darf.
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