Wenn Unfall oder Krankheit hilflos machen; Experten informieren am 5. April über die Möglichkeiten rechtlicher Betreuung
- Pressemitteilung der Firma Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, 03.04.2012
Pressemitteilung vom: 03.04.2012 von der Firma Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen aus Düsseldorf
Kurzfassung: 03.04.2012 Was passiert eigentlich, wenn die rechtliche Handlungsfähigkeit durch Unfall, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt wird? Wie kann ich Vorsorge treffen? Wie kann eine Vertrauensperson die Rechte anderer wahrnehmen? Und wer ...
[Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen - 03.04.2012] Wenn Unfall oder Krankheit hilflos machen; Experten informieren am 5. April über die Möglichkeiten rechtlicher Betreuung
03.04.2012 Was passiert eigentlich, wenn die rechtliche Handlungsfähigkeit durch Unfall, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt wird? Wie kann ich Vorsorge treffen? Wie kann eine Vertrauensperson die Rechte anderer wahrnehmen? Und wer entscheidet im Akutfall? Diese und andere Bürgerfragen beantworten Experten am Donnerstag, den 5. April.
In der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen unter: 0180 3 100 212 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min).
Bei der Abfassung einer so genannten "Vorsorgevollmacht" sind wichtige Aspekte und Besonderheiten zu beachten. Denn mit einer solchen Vollmacht erhält eine Vertrauensperson die Berechtigung, in bestimmten Aufgabenbereichen rechtliche Erklärungen abzugeben. So kann der wirkliche Wille des Vollmachtgebers umgesetzt werden.
Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des NRW-Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über NRWdirekt kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden: NRWdirekt ist immer montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr unter der Telefonnummer 01803 100 110 erreichbar (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min).
Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf
E-Mail Justizministerium: poststelle@jm.nrw.de
Fax: +49 211 8792-569
03.04.2012 Was passiert eigentlich, wenn die rechtliche Handlungsfähigkeit durch Unfall, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt wird? Wie kann ich Vorsorge treffen? Wie kann eine Vertrauensperson die Rechte anderer wahrnehmen? Und wer entscheidet im Akutfall? Diese und andere Bürgerfragen beantworten Experten am Donnerstag, den 5. April.
In der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen unter: 0180 3 100 212 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min).
Bei der Abfassung einer so genannten "Vorsorgevollmacht" sind wichtige Aspekte und Besonderheiten zu beachten. Denn mit einer solchen Vollmacht erhält eine Vertrauensperson die Berechtigung, in bestimmten Aufgabenbereichen rechtliche Erklärungen abzugeben. So kann der wirkliche Wille des Vollmachtgebers umgesetzt werden.
Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des NRW-Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über NRWdirekt kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden: NRWdirekt ist immer montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr unter der Telefonnummer 01803 100 110 erreichbar (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min).
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Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage
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