Polizeikontrollen nach der Hautfarbe: Antidiskriminierungsstelle des Bundes warnt vor Stigmatisierung
- Pressemitteilung der Firma Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 04.04.2012
Pressemitteilung vom: 04.04.2012 von der Firma Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus Berlin
Kurzfassung: Nach dem umstrittenen Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz zu Zugkontrollen bei der Bundespolizei hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) vor einer Stigmatisierung der Opfer gewarnt. "Dass das Gericht polizeiliche Ausweiskontrollen ...
[Antidiskriminierungsstelle des Bundes - 04.04.2012] Polizeikontrollen nach der Hautfarbe: Antidiskriminierungsstelle des Bundes warnt vor Stigmatisierung
Nach dem umstrittenen Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz zu Zugkontrollen bei der Bundespolizei hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) vor einer Stigmatisierung der Opfer gewarnt. "Dass das Gericht polizeiliche Ausweiskontrollen aufgrund der Hautfarbe als geringfügigen Eingriff bezeichnet, geht für uns an der Lebenswirklichkeit vorbei", sagte ADS- Leiterin Christine Lüders nach einer Prüfung der Urteilsbegründung am Mittwoch in Berlin. Mit Blick auf den Internationalen Tag der Sinti und Roma am 8. April rief Lüders zu besonderer Sensibilität gegenüber herkunftsbezogenen Vorurteilen und Stereotypen auf. Das gelte auch für staatliche Stellen.
"Es hat schwere Folgen für das Zusammenleben in Deutschland und unser Bemühen um Verhinderung von Diskriminierung, wenn die Polizei Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe kontrolliert" sagte Lüders. Betroffene bringen immer wieder gegenüber der ADS zum Ausdruck, wie sehr es sie belastet, öffentlich in Verbindung mit kriminellen Verhalten gebracht zu werden. Die Kontrollen treffen häufig auch Menschen, die in Deutschland geboren sind oder hier seit vielen Jahren mit ihren Familien leben. Sie sehen sich in all ihren Integrationsbemühungen enttäuscht. Die ADS hat sich bei solchen Beschwerden wiederholt mit der Bundespolizei in Verbindung gesetzt. Erst im Oktober wurde ihr von dort versichert, dass bei Ein- und Ausreisekontrollen am Flughafen ethnische Gesichtspunkte keine Rolle spielen und dabei auf den Schengener Grenzkodex verwiesen. Nach Artikel 6 dieses Grenzkodex darf bei der Durchführung solcher Kontrollen nicht wegen der ethnischen Herkunft diskriminiert werden.
"Diese europarechtliche Regelung von Grenzkontrollen hat ihren guten Grund. Sie will verhindern, dass ein direkter Zusammenhang zwischen der ethnischen Herkunft von Menschen und einer Nähe zu rechtswidrigem Verhalten herstellt werden kann. Es sei "offensichtlich, dass solche Kontrollprofile Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit Vorschub leisten können", sagte Lüders. Daher müssten die Grundsätze des Grenzkodex auch über den unmittelbaren Grenzbereich hinaus beachtet werden, wie auf der Bahnstrecke im Koblenzer Fall.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Kontakt:
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Pressestelle
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Sebastian Bickerich
Kristin Döge
Tel.: 03018 555-1805
Fax: 03018 555-41805
presse@ads.bund.de
Nach dem umstrittenen Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz zu Zugkontrollen bei der Bundespolizei hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) vor einer Stigmatisierung der Opfer gewarnt. "Dass das Gericht polizeiliche Ausweiskontrollen aufgrund der Hautfarbe als geringfügigen Eingriff bezeichnet, geht für uns an der Lebenswirklichkeit vorbei", sagte ADS- Leiterin Christine Lüders nach einer Prüfung der Urteilsbegründung am Mittwoch in Berlin. Mit Blick auf den Internationalen Tag der Sinti und Roma am 8. April rief Lüders zu besonderer Sensibilität gegenüber herkunftsbezogenen Vorurteilen und Stereotypen auf. Das gelte auch für staatliche Stellen.
"Es hat schwere Folgen für das Zusammenleben in Deutschland und unser Bemühen um Verhinderung von Diskriminierung, wenn die Polizei Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe kontrolliert" sagte Lüders. Betroffene bringen immer wieder gegenüber der ADS zum Ausdruck, wie sehr es sie belastet, öffentlich in Verbindung mit kriminellen Verhalten gebracht zu werden. Die Kontrollen treffen häufig auch Menschen, die in Deutschland geboren sind oder hier seit vielen Jahren mit ihren Familien leben. Sie sehen sich in all ihren Integrationsbemühungen enttäuscht. Die ADS hat sich bei solchen Beschwerden wiederholt mit der Bundespolizei in Verbindung gesetzt. Erst im Oktober wurde ihr von dort versichert, dass bei Ein- und Ausreisekontrollen am Flughafen ethnische Gesichtspunkte keine Rolle spielen und dabei auf den Schengener Grenzkodex verwiesen. Nach Artikel 6 dieses Grenzkodex darf bei der Durchführung solcher Kontrollen nicht wegen der ethnischen Herkunft diskriminiert werden.
"Diese europarechtliche Regelung von Grenzkontrollen hat ihren guten Grund. Sie will verhindern, dass ein direkter Zusammenhang zwischen der ethnischen Herkunft von Menschen und einer Nähe zu rechtswidrigem Verhalten herstellt werden kann. Es sei "offensichtlich, dass solche Kontrollprofile Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit Vorschub leisten können", sagte Lüders. Daher müssten die Grundsätze des Grenzkodex auch über den unmittelbaren Grenzbereich hinaus beachtet werden, wie auf der Bahnstrecke im Koblenzer Fall.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
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