Tierschutz am Schlachtband : Umgang mit kranken und verletzten Tieren verbesserungsbedürftig

  • Pressemitteilung der Firma aid, 04.04.2012
Pressemitteilung vom: 04.04.2012 von der Firma aid aus Bonn

Kurzfassung: (aid) - "Wir brauchen Täter", brachte es Dr. Heinz W. Leßmann vom Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit in Cloppenburg auf den Punkt: Damit Verstöße gegen die geltende Tierschutzgesetzgebung geahndet werden können, fehlt es den ...

[aid - 04.04.2012] Tierschutz am Schlachtband : Umgang mit kranken und verletzten Tieren verbesserungsbedürftig


(aid) - "Wir brauchen Täter", brachte es Dr. Heinz W. Leßmann vom Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit in Cloppenburg auf den Punkt: Damit Verstöße gegen die geltende Tierschutzgesetzgebung geahndet werden können, fehlt es den Behördenvertretern oft an konkreten und gut dokumentierten Beweisen. Den Tierschutz auch im Fall von Krankheit oder Verletzung von Tieren im Schlachthof zu verbessern, war eines der Leitthemen beim 8. Niedersächsischen Tierschutzsymposium, das Mitte März 2012 in Oldenburg stattfand.

Verluste in der Nutztierhaltung gelten als unvermeidbar, doch schwankt ihre Anzahl von Betrieb zu Betrieb enorm. Dass am Schlachthof Tiere angeliefert werden, die nicht mehr hätten transportiert werden dürfen und die deutliche Zeichen von schlechter Haltung aufweisen, gehört ebenfalls zur Normalität. Hier sieht Professor Dr. Thomas Blaha, Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, einen Ansatzpunkt: "Es ist wichtig, dass wir die Befunde auf den Herkunftsbestand oder den Transporteur beziehen." Mit Hilfe am Schlachthof ermittelter bestandsbezogener Daten über Verletzungen und Krankheitsanzeichen an den lebenden Tieren und den Schlachtkörpern ließen sich die defizitären Haltungen leichter ausmachen und die begrenzten behördlichen Ressourcen gezielter einsetzen.

Zunächst bedeutet die ab dem 1. Januar 2013 geltende EU-Verordnung über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung einige Neuerungen für die Schlachthöfe. Dann werden zum Beispiel in allen Arbeitsbereichen Sachkundenachweise der Mitarbeiter und schriftlich festgelegte Standards für Arbeitsabläufe verlangt. "Es ist zu erwarten, dass die Verordnung eine Verbesserung bringt für den Tierschutz, allein schon, weil die Pflicht Handlungsanweisungen zu erstellen, gegen die Betriebsblindheit wirkt", meinte Dr. Bettina Maurer vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit. Nachteile gibt es aber auch: Die EU-Mitgliedsländer dürfen bestehende strengere Regelungen in ihrer Gesetzgebung beibehalten. Höhere Ansprüche an den Tierschutz als es die Verordnung vorsieht, dürfen sie allerdings nicht mehr einführen.

Regina Bartel, www.aid.de


aid infodienst
Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V.
Heilsbachstraße 16
53123 Bonn

Tel. 0228 8499-0
Internet: http://www.aid.de, E-Mail: aid@aid.de

Über aid:
aid – drei Buchstaben stehen für:
Wissenschaftlich abgesicherte Informationen
Fach- und Medienkompetenz
Und ein kreatives Informationsangebot in den Bereichen "Verbraucher und Ernährung" sowie "Landwirtschaft und Umwelt".
Wer informieren will, muss besser informiert sein. Die Vielzahl von Informationen, die täglich auf jeden von uns einstürzt, ist kaum noch zu überblicken. Oft widersprechen sich die Aussagen und verwirren mehr als sie nützen. Gefragt sind Ratschläge, die wissenschaftlich abgesichert sind und sachlich informieren.
Der aid hat sich genau das zur Aufgabe gemacht und bietet wissenschaftlich abgesicherte Informationen in den Bereichen "Verbraucher und Ernährung" und "Landwirtschaft und Umwelt". Unsere Aussagen sind unabhängig und orientieren sich an den gesicherten Erkenntnissen der Wissenschaft. In Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern und Praktikern sammeln wir Fakten und Hintergrundinformationen, werten sie aus und bereiten sie zielgruppengerecht auf.

Unsere Publikationen wenden sich an Verbraucher, Landwirte und Multiplikatoren wie Lehrer, Berater und Journalisten. Der aid ist ein gemeinnütziger Verein und wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft finanziert. Sein Auftrag, sachlich und interessenunabhängig zu informieren, ist in der Satzung festgelegt. Beim aid arbeiten namhafte Experten, Praktiker und Medienfachleute zusammen. Informationsmedien, die der aid herausgibt, entsprechen dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und vermitteln Wissen zielgruppengrecht und praxisorientiert.

Firmenkontakt:
aid infodienst
Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V.
Heilsbachstraße 16
53123 Bonn

Tel. 0228 8499-0
Internet: http://www.aid.de, E-Mail: aid@aid.de

Die Pressemeldung "Tierschutz am Schlachtband : Umgang mit kranken und verletzten Tieren verbesserungsbedürftig" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Tierschutz am Schlachtband : Umgang mit kranken und verletzten Tieren verbesserungsbedürftig" ist aid.