Das sind die Rechte der Urlauber
- Pressemitteilung der Firma ADAC, 01.02.2011
Pressemitteilung vom: 01.02.2011 von der Firma ADAC aus München
Kurzfassung: ADAC: Sicherheit muss höchste Priorität haben Derzeit rät das Auswärtige Amt von Reisen nach Ägypten ab. Viele Ägypten Urlauber wissen laut ADAC nicht, ob sie von einer Reisebuchung kostenfrei zurücktreten können. Aus rechtlicher Sicht ist ...
[ADAC - 01.02.2011] Das sind die Rechte der Urlauber
ADAC: Sicherheit muss höchste Priorität haben
Derzeit rät das Auswärtige Amt von Reisen nach Ägypten ab. Viele Ägypten Urlauber wissen laut ADAC nicht, ob sie von einer Reisebuchung kostenfrei zurücktreten können. Aus rechtlicher Sicht ist nach Ansicht von ADACExperten ein solcher Reiserücktritt für Reisen nach Kairo, Alexandria und Suez sowie in die urbanen Zentren im Landesinneren und im Nildelta gerechtfertigt.
Denn eine für den Urlauber kostenfreie Kündigungsmöglichkeit des Reisevertrages besteht, wenn "höhere Gewalt" vorliegt. Darunter versteht man ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf "höhere Gewalt" beruft keinen Einfluss hat. Außerdem muss ein unzumutbares Sicherheitsrisiko bestehen. Dies trifft für die genannten Städte und das Nildelta zu.
In den Tourismuszentren am Roten Meer ist die Rechtlage für eine kostenlose Stornierung umstritten. Dort ist die Situation laut Auswärtigem Amt noch ruhig.
Dennoch besteht nach Ansicht des ADAC bereits jetzt ein unzumutbares Sicherheitsrisiko in den Tourismushochburgen, denn:
• die weitere Entwicklung ist nicht vorhersehbar,
• es ist nicht sicher, dass Plünderungen oder sogar Ausgangssperren auf die Großstädte beschränkt bleiben ,
• Gewalt und Kriminalität könnten auf die Tourismuszentren übergreifen,
• Versorgungsengpässe können nicht mehr ausgeschlossen werden.
Der kostenfreie Rücktritt von unmittelbar bevorstehenden Reisen in diese Gebiete dürfte somit gerechtfertigt sein. Ob Reisen zu einem späteren Zeitpunkt kostenlos storniert werden können, hängt entscheidend von der weiteren Entwicklung sowie den weiteren Informationen und Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes ab.
Viele Reiseveranstalter zeigen sich derzeit kulant: Sie entlassen die Kunden kostenfrei aus dem Reisevertrag, bieten eine Umbuchung an und haben für die nächsten Tage Flüge nach Ägypten gestoppt. Dennoch gibt es kleinere Unternehmen, die immer noch auf einem Reiseantritt bestehen. Der ADAC fordert alle Reiseveranstalter auf, kulant zu reagieren. Die Sicherheit der Reisenden muss jetzt höchste Priorität haben.
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
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81373 München
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Fax (089) 76 76-28 01
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ADAC: Sicherheit muss höchste Priorität haben
Derzeit rät das Auswärtige Amt von Reisen nach Ägypten ab. Viele Ägypten Urlauber wissen laut ADAC nicht, ob sie von einer Reisebuchung kostenfrei zurücktreten können. Aus rechtlicher Sicht ist nach Ansicht von ADACExperten ein solcher Reiserücktritt für Reisen nach Kairo, Alexandria und Suez sowie in die urbanen Zentren im Landesinneren und im Nildelta gerechtfertigt.
Denn eine für den Urlauber kostenfreie Kündigungsmöglichkeit des Reisevertrages besteht, wenn "höhere Gewalt" vorliegt. Darunter versteht man ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf "höhere Gewalt" beruft keinen Einfluss hat. Außerdem muss ein unzumutbares Sicherheitsrisiko bestehen. Dies trifft für die genannten Städte und das Nildelta zu.
In den Tourismuszentren am Roten Meer ist die Rechtlage für eine kostenlose Stornierung umstritten. Dort ist die Situation laut Auswärtigem Amt noch ruhig.
Dennoch besteht nach Ansicht des ADAC bereits jetzt ein unzumutbares Sicherheitsrisiko in den Tourismushochburgen, denn:
• die weitere Entwicklung ist nicht vorhersehbar,
• es ist nicht sicher, dass Plünderungen oder sogar Ausgangssperren auf die Großstädte beschränkt bleiben ,
• Gewalt und Kriminalität könnten auf die Tourismuszentren übergreifen,
• Versorgungsengpässe können nicht mehr ausgeschlossen werden.
Der kostenfreie Rücktritt von unmittelbar bevorstehenden Reisen in diese Gebiete dürfte somit gerechtfertigt sein. Ob Reisen zu einem späteren Zeitpunkt kostenlos storniert werden können, hängt entscheidend von der weiteren Entwicklung sowie den weiteren Informationen und Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes ab.
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