Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgericht erklärt der hessische Wirtschaftsminister Dieter Posch

  • Pressemitteilung der Firma Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, 04.04.2012
Pressemitteilung vom: 04.04.2012 von der Firma Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung aus Wiesbaden

Kurzfassung: Das Bundesverwaltungsgericht hat heute den Ausbau des Frankfurter Flughafens endgültig und abschließend für rechtmäßig erklärt. Das größte Infrastrukturprojekt in Deutschland der vergangenen Jahre kann damit nicht mehr in Frage gestellt ...

[Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung - 04.04.2012] Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgericht erklärt der hessische Wirtschaftsminister Dieter Posch


Das Bundesverwaltungsgericht hat heute den Ausbau des Frankfurter Flughafens endgültig und abschließend für rechtmäßig erklärt. Das größte Infrastrukturprojekt in Deutschland der vergangenen Jahre kann damit nicht mehr in Frage gestellt werden. Das ist eine gute Nachricht und schafft in dieser jahrelang umstrittenen Sache abschließend Klarheit.

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute seine bisherige Rechtsprechung weiterentwickelt und ein Nachtflugverbot an einem internationalen Großflughafen wie Frankfurt prinzipiell für zulässig erklärt. Diese Klarstellung ist ein Erfolg der Revision der hessischen Landesregierung.

Als Folge des heutigen Urteils sind die Betriebsregelungen des Frankfurter Flughafens für die Nachtzeit neu festzulegen. Dafür hat das Bundesverwaltungsgericht heute Kriterien entwickelt. Das jetzt erforderlich werdende Planergänzungsverfahren kann damit von einer festen rechtlichen Grundlage ausgehen. Die Herstellung dieser Rechtsklarheit war der Zweck der Revision der hessischen Landesregierung, die damit ihr Ziel in vollem Umfang erreicht hat.

Welchen Spielraum die heute entwickelten Kriterien eröffnen, lässt sich erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe verlässlich sagen. Die hessische Landesregierung wird diesen Spielraum im Sinne des Mediationsergebnisses nutzen. Ich gehe davon aus, dass wir damit die Möglichkeit haben, das Nachtflugverbot in der Mediationsnacht zu verwirklichen und damit die Mediation in vollem Umfang umzusetzen. Das Bundesverwaltungsgericht schließt zwar Expressfracht in der Mediationsnacht nicht aus; ich gehe aber davon aus, dass der Schutz der Bevölkerung Vorrang hat.

Es wird damit möglich, die Situation für die von nächtlichem Fluglärm betroffenen Bürger durch ein Nachtflugverbot in der Mediationsnacht auf Dauer zu verbessern.


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Pressesprecherin: Ulrike Franz-Stöcker
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