05.04.2012 13:21 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von MC-Garagen
Mit MC-Garagen auf der sicheren Seite: Reihengaragen nur auf eigenem Grundstück
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Nur wenn Eigentümer von Grundstück und Reihengaragenanlage übereinstimmen, haben alle Beteiligten genügend Rechtssicherheit über den gesamten Nutzungszeitraum von dreißig bis fünfzig Jahren und mehr. Dies belegt ein Urteil des Bundesgerichtshofes.
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Autor der Pressemeldung "Mit MC-Garagen auf der sicheren Seite: Reihengaragen nur auf eigenem Grundstück" ist MC-Garagen, vertreten durch Dipl.-Ing. Matthias Chachulski.