Nachbesserung des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens voellig unzureichend

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 05.04.2012
Pressemitteilung vom: 05.04.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zur heutigen Unterzeichnung eines Aenderungsprotokolls zum Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz erklaeren der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Poss und die finanzpolitische Sprecherin Nicolette Kressl: ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 05.04.2012] Nachbesserung des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens voellig unzureichend


Zur heutigen Unterzeichnung eines Aenderungsprotokolls zum Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz erklaeren der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Poss und die finanzpolitische Sprecherin Nicolette Kressl:

Mit nachtraeglichen Aenderungen versuchen die Regierungen Deutschlands und der Schweiz, das im August 2011 vereinbarte Abkommen zum Umgang mit unversteuerten Vermoegensanlagen deutscher Steuerpflichtiger bei Schweizer Banken zu retten.

Trotz einiger Fortschritte bleiben aber die wesentliche Maengel des Abkommens bestehen:

- Der Anwendungsbereich des Abkommens ist lueckenhaft. Ueber Schlupfloecher wie Familienstiftungen und Trusts koennen Steuerpflichtige Vermoegenswerte vor dem deutschen Fiskus verstecken.

- Bis Anfang 2013 koennen Steuerstraftaeter hinterzogenes Vermoegen unerkannt aus der Schweiz abziehen. Das Schweizer Bankgeheimnis schuetzt sie vor den deutschen Finanzbehoerden.

- Auch in Zukunft koennen unversteuerte Gelder aus Deutschland unentdeckt in die Schweiz fliessen.

- Die Besteuerung in der Schweiz soll Aufgabe der Schweizer Banken sein und von den dortigen Aufsichtsbehoerden nur stichprobenartig geprueft werden. Die deutschen Finanz- und Justizbehoerden erhalten keine eigenen Kontrollmoeglichkeiten.

- Im Gegenzug zu einer Auskunft ueber die Existenz von Konten deutscher Steuerpflichtiger sollen die deutschen Finanzverwaltungen auf den Erwerb von Bankdaten-CDs verzichten.

Das Auskunftsrecht ist jedoch stark eingeschraenkt, es ermoeglicht den Finanzaemtern kaum mehr als eine Anfrage jaehrlich.

Die heutigen Nachbesserungen veraendern demnach nicht die Grundkonstruktion des Abkommens, das den Steuerstraftaetern Anonymitaet garantiert, die Strafverfolgung einschraenkt und betraechtliche Umgehungsmoeglichkeiten bietet. Seine Botschaft bleibt: Der pflichtbewusste Steuerzahler zahlt weiterhin die Zeche fuer die Steuerhinterzieher.


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