Sondersitzung Wirtschaftsausschuss - GRÜNE vermissen glasklare Aussagen zu Nachtflugverbot und Lärmreduzierung von Posch

  • Pressemitteilung der Firma Bündnis 90/Die Grünen Hessen, 05.04.2012
Pressemitteilung vom: 05.04.2012 von der Firma Bündnis 90/Die Grünen Hessen aus Wiesbaden

Kurzfassung: Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird mit Argusaugen darüber wachen, dass die schwarz-gelbe Landesregierung das vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen auch umsetzt. Ein besonderes Augenmerk ...

[Bündnis 90/Die Grünen Hessen - 05.04.2012] Sondersitzung Wirtschaftsausschuss - GRÜNE vermissen glasklare Aussagen zu Nachtflugverbot und Lärmreduzierung von Posch


Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird mit Argusaugen darüber wachen, dass die schwarz-gelbe Landesregierung das vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen auch umsetzt. Ein besonderes Augenmerk wird ebenfalls auf der Lärmbelastung der Bürgerinnen und Bürger in den Nachtrandstunden und damit auf der in der Zeit von 22 bis 23 Uhr und von 5 bis 6 Uhr zugelassener Anzahl von Flügen liegen.

"Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die CDU/FDP-Landesregierung im Zweifel auf Seiten der Luftverkehrswirtshaft und nicht auf der der lärmgeplagten Anwohnerinnen und Anwohner auftaucht. Die heutigen Aussagen von Wirtschaftsminister Posch, aber auch die der CDU und FDP-Abgeordneten in der Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses haben gezeigt, dass sie die Anzahl von durchschnittlich 133 Flügen in den Nachtrandstunden voll ausnutzen wollen. Unserer Auffassung nach ist dies die Obergrenze, die das Gericht gesetzt hat, es ist aber durchaus möglich darunter zu bleiben", stellt Frank Kaufmann, flughafenpolitischer Sprecher der Fraktion, nach der Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses fest.

Für die GRÜNEN muss ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr auf die Tagesordnung. Zudem ergebe das Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr für die von Lärm durch die Nordwest-Landebahn neu Betroffenen keine Entlastung. Deshalb müssten nun schleunigst weitere Maßnahmen zur Lärmentlastung getroffen werden, angefangen von veränderten Anflugrouten, An- und Abflugverfahren, höheren Gebühren für lautere Flugzeuge bis hin zu Betriebsbeschränkungen zur Lärmentlastung. "Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, werden wir ein Rechtsgutachten in Auftrag geben, das klären soll, wie eine weitere Lärmentlastung für die Bevölkerung ermöglicht werden kann", unterstreicht Frank Kaufmann.


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