Europaminister Jörg-Uwe Hahn und Verkehrsminister Dieter Posch: Grenzüberschreitende Kfz-Zulassung in Europa muss einfacher werden

  • Pressemitteilung der Firma Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa, 05.04.2012
Pressemitteilung vom: 05.04.2012 von der Firma Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa aus Wiesbaden

Kurzfassung: Mitgliedstaat anzumelden oder einen im Ausland gekauften Pkw in seinem Heimatland zuzulassen, weiß aus eigener Erfahrung, wie kompliziert das ist. Es ist gut, dass die Kommission hier aktiv geworden ist", sagte der hessische Minister der Justiz, ...

[Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa - 05.04.2012] Europaminister Jörg-Uwe Hahn und Verkehrsminister Dieter Posch: Grenzüberschreitende Kfz-Zulassung in Europa muss einfacher werden


Mitgliedstaat anzumelden oder einen im Ausland gekauften Pkw in seinem Heimatland zuzulassen, weiß aus eigener Erfahrung, wie kompliziert das ist. Es ist gut, dass die Kommission hier aktiv geworden ist", sagte der hessische Minister der Justiz, für Integration und Europa, Jörg-Uwe Hahn, in einer ersten Reaktion auf das Vorhaben der Kommission, die Überführung eines Fahrzeugs innerhalb der EU einfacher zu gestalten. Ziel der gestern vorgestellten Pläne der EU-Kommission ist es, die Verfahren für die grenzüberscheitende Zulassung von Kraftfahrzeugen, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat registriert sind, zu vereinfachen. Damit sollen Kosten- und Zeiteinsparungen für die Unternehmen und Verbraucher (z.B. beim Umzug in einen anderen Mitgliedstaat), aber auch für die nationalen Zulassungsstellen erreicht werden.

Bestimmungen von Land zu Land verschieden

Bislang ist es gängige Praxis, dass Fahrzeuge in dem Mitgliedstaat zugelassen werden müssen, in dessen Hoheitsgebiet sie dauerhaft verbleiben. Hierzu greifen unterschiedliche nationale Bestimmungen. Die Art und Weise, wie diese Bestimmungen durch die lokalen Behörden angewandt werden, ist ebenfalls von Land zu Land verschieden.

Für Unternehmen, die europaweit agieren, z.B. Unternehmen mit Fuhrpark, die in einem Mitgliedstaat zugelassene Fahrzeuge in einem anderen Mitgliedstaat nutzen, oder aber für Leasing- und Autovermietungsunternehmen, führt dies meist zu einer unüberschaubaren Situation. Insbesondere die Pflicht, bei der Wiederzulassung Belege vorzulegen, die bei einer bereits erfolgten Fahrzeugzulassung noch nicht eingereicht wurden, führt zu erheblichem bürokratischem Aufwand und zu zusätzlichen Ausgaben.

Vereinfachtes Verfahren begrüßt

"Es passt doch einfach nicht zusammen, wenn wir einerseits den freien Personen- und Warenverkehr in Europa fördern wollen, ihn andererseits aber durch zeitaufwendige und für den Verbraucher kostspielige Verwaltungsverfahren behindern. Das ist nicht mehr zeitgemäß und den Bürgern und Unternehmen schlichtweg nicht zu vermitteln", erläuterte hierzu Verkehrsminister Dieter Posch. Daher begrüße er, "dass die Kommission die Verfahren vereinfachen will und verstärkt auf elektronische Datenübermittlung zwischen den Mitgliedstaaten setzt."

Langfristiges Ziel der Kommission ist es, dass die in einem EU-Mitgliedstaat einmal ausgesprochene Kfz-Zulassung bei der Wiederzulassung in einem anderen Mitgliedstaat automatisch anerkannt werden soll. "Das wollen wir auch! Es muss aber auch künftig absolut sichergestellt sein, dass die hohen Anforderungen an die technische Sicherheit, die wir in Deutschland anlegen, nicht abgesenkt werden und Missbrauchsmöglichkeiten, z.B. durch falsche Angaben, ausgeschlossen bleiben. Die Straßenverkehrssicherheit hat für uns oberste Priorität", sagte abschließend Europaminister Hahn.


Pressestelle: Ministerium der Justiz, für Integration und Europa
Pressesprecher: Dr. Hans Liedel
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