Bundesverfassungsrichterin Dr. Christine Hohmann-Dennhardt scheidet aus dem Amt

  • Pressemitteilung der Firma Bundesverfassungsgericht, 01.02.2011
Pressemitteilung vom: 01.02.2011 von der Firma Bundesverfassungsgericht aus Karlsruhe

Kurzfassung: Am Mittwoch, dem 2. Februar 2011, händigt der Bundespräsident Frau Richterin des Bundesverfassungsgerichts Dr. Christine Hohmann-Dennhardt die Entlassungsurkunde aus. Frau Dr. Hohmann-Dennhardt scheidet mit Ablauf der Amtszeit aus dem Dienst aus. ...

[Bundesverfassungsgericht - 01.02.2011] Bundesverfassungsrichterin Dr. Christine Hohmann-Dennhardt scheidet aus dem Amt


Am Mittwoch, dem 2. Februar 2011, händigt der Bundespräsident Frau Richterin des Bundesverfassungsgerichts Dr. Christine Hohmann-Dennhardt die Entlassungsurkunde aus. Frau Dr. Hohmann-Dennhardt scheidet mit Ablauf der Amtszeit aus dem Dienst aus.

Christine Hohmann-Dennhardt wurde am 30. April 1950 in Leipzig geboren.

Sie ist verheiratet und hat zwei Kinder. Nach dem 1975 abgelegten Zweiten Juristischen Staatsexamen begann sie ihre juristische Laufbahn an der Universität Hamburg als Lehrbeauftragte für Sozialrecht und war von 1977 bis 1981 Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main, wo sie 1979 promoviert wurde.

In den Jahren 1981 bis 1984 war Frau Dr. Hohmann-Dennhardt als Richterin an den Sozialgerichten Frankfurt am Main und Wiesbaden sowie in Darmstadt am Landessozialgericht des Landes Hessen tätig. 1984 erfolgte ihre Ernennung zur Direktorin des Sozialgerichts Wiesbaden. Während ihrer dortigen Tätigkeit nahm sie einen Lehrauftrag an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main wahr und gehörte als stellvertretendes Mitglied dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen an.

Ab 1989 war Frau Dr. Hohmann-Dennhardt als Dezernentin für Soziales, Jugend und Wohnungswesen der Stadt Frankfurt am Main tätig, ehe sie 1991 als Ministerin der Justiz in die Hessische Landesregierung berufen wurde. Anschließend, von 1995 bis 1999, wirkte sie dort als Ministerin für Wissenschaft und Kunst.

Am 11. Januar 1999 wurde Frau Dr. Hohmann-Dennhardt zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts ernannt und Mitglied des Ersten Senats. Als Berichterstatterin war sie insbesondere für alle Bereiche des Familienrechts zuständig. Außerdem umfasste ihr Dezernat unter anderem das Personenstands- und das Transsexuellenrecht sowie das Betreuungsrecht. Ferner bearbeitete sie Verfahren betreffend das Eltern- und das Erziehungsgeld. Als Nachfolgerin von Frau Richterin des Bundesverfassungsgerichts Dr. Hohmann-Dennhardt wird Frau Prof. Dr.

Gabriele Britz in den Ersten Senat eintreten, die derzeit als Professorin für Öffentliches Recht und Europarecht an der Justus-Liebig-Universität in Gießen tätig ist. Sie erhält am Mittwoch, dem 2. Februar 2011, die Ernennungsurkunde zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts durch den Bundespräsidenten.


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Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.

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