Keine An­halts­punkte für Auf­nahme eines Ermittlungs­verfahrens

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), 10.04.2012
Pressemitteilung vom: 10.04.2012 von der Firma Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) aus Berlin

Kurzfassung: Die Staats­an­walt­schaft hat er­klärt, dass es nach der An­zeige gegen den Bundes­minister für wirt­schaft­liche Zu­sam­men­arbeit und Ent­wick­lung durch einen Oppo­si­tions­ab­ge­ordneten für die Auf­nahme eines ...

[Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - 10.04.2012] Keine An­halts­punkte für Auf­nahme eines Ermittlungs­verfahrens


Die Staats­an­walt­schaft hat er­klärt, dass es nach der An­zeige gegen den Bundes­minister für wirt­schaft­liche Zu­sam­men­arbeit und Ent­wick­lung durch einen Oppo­si­tions­ab­ge­ordneten für die Auf­nahme eines Er­mitt­lungs­ver­fahrens keine Anhalts­punkte gibt.

Dazu erklärt Bundes­ent­wick­lungs­minister Dirk Niebel: "Ein Oppo­si­tions­ab­ge­ord­neter hatte sich ent­schie­den, die poli­tische Aus­ein­ander­set­zung zu ver­lassen und mich mit un­wahren Be­haup­tungen straf­recht­lich an­zu­greifen. Diese Aus­ein­ander­set­zung ist jetzt ent­schie­den. Die Staats­an­walt­schaft hat fest­ge­stellt, dass die medien­öffent­lich er­hobenen Vor­würfe halt­los sind. Ich er­warte, dass die Oppo­si­tion jetzt zur poli­tischen Sach­arbeit zurückkehrt."


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