10.04.2012 19:18 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Rechtmäßige fristlose Kündigung wegen fehlenden Attests
Rechtmäßige fristlose Kündigung wegen fehlenden AttestsKurzfassung: Das Landesarbeitsgericht in Mainz hat entschieden (10 Sa 593/11), dass eine fristlose Kündigung rechtmäßig ist, wenn der Arbeitnehmer auch nach erfolgter Abmahnung seine Berufsunfähigkeit nicht durch ein Attest belegt.
[GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 10.04.2012] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com erläutern: Das Landesarbeitsgericht in Mainz hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Angestellter gegen eine fristlose Kündigung seines Arbeitgebers geklagt hatte. Das Gericht befand die Kündigung für rechtmäßig. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Kündigung eine Abmahnung vorausgehe. Dies war vorliegend geschehen. In der Verweigerung der Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sah das Gericht einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB, sodass dem Arbeitgeber eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht gewesen zumutbar sei. Jedenfalls wenn der Arbeitnehmer dann weiter unentschuldigt fehle, sei die Kündigung rechtmäßig, so das Landesarbeitsgericht. Dass der Kläger hier lediglich zwei Tage bei der Arbeit fehlte, änderte an der Wertung des Gerichts nichts. Der Arbeitnehmer habe mit dem Verhalten seine Anzeige- und Nachweispflicht schwer verletzt.
http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html
http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html
Weitere Informationen
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, Herr Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com/
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com/
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
13.04.2012 KanAm Grundinvest wird nicht wieder geöffnet
13.04.2012 Db Immoflex wird liquidiert
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr Michael Rainer
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/44517GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-llp-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Rechtmäßige fristlose Kündigung wegen fehlenden Attests" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Rechtmäßige fristlose Kündigung wegen fehlenden Attests" ist GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch Michael Rainer.