11.04.2012 10:36 Uhr in Gesellschaft & Familie von sozialversicherung-praktikanten.de
Mit sozialversicherung-praktikanten.de seine Rechte kennnenlernen
In jedem Betrieb hat auch der Praktikant seine RechteKurzfassung: Praktikanten sind in sehr vielen Unternehmen mittlerweile sehr gerne gesehen und die Zahl der Praktikumsplätze, die vergeben werden, steigt kontinuierlich an. Dies liegt aber auch daran, dass es einige Unternehmen gibt, die in einem Praktikanten eine billige Arbeitskraft ohne großen Rechte sehen. Dies ist aber auf keinen Fall so und auch Praktikanten haben in jedem Betrieb ihre Rechte, die ein Arbeitgeber auch beachten muss.
[sozialversicherung-praktikanten.de - 11.04.2012] Ein Praktikum zu absolvieren gewinnt nicht nur bei den Praktikanten selbst immer mehr an Bedeutung. Auch die Unternehmen sind sich mittlerweile über die vielen Vorteile bewusst, die man durch die Einstellung von Praktikanten hat. Doch nicht immer steht dabei die Ausbildung eines Praktikanten im Vordergrund. Es gibt durchaus einige Unternehmen und Betriebe, die in einem Praktikanten eine billige Arbeitskraft ohne große Rechte sehen. In vielen Fällen muss einem Praktikanten keinerlei Vergütung bezahlt werden oder nur eine sehr geringe und dennoch wird der Praktikant als vollständige Arbeitskraft eingesetzt.
Sozialversicherung-praktikanten.de sorgt aber mit seiner Seite dafür, dass die Praktikanten über ihre Rechte informiert werden und wie man sich am besten auf ein Praktikum vorbereitet. Gerade im Bezug auf die Vergütung gibt es keine klare Regelung für ein Praktikum. Ausgenommen sind hiervon allerdings alle Pflichtpraktika, die im Rahmen einer beruflichen Ausbildung oder eines Studiums gemacht werden müssen. Hier besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Vergütung. Solche Praktika sind auch stets versicherungsfrei und es muss keine Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgeführt werden.
Anders ist hingegen die Sachlage bei einem freiwilligen Praktikum. Meist wird hier eine Vergütung von maximal 400 Euro bezahlt und gilt damit als geringfügige Beschäftigung. Normale Versicherungspflicht besteht aber für jeden Praktikanten, wenn diese 400 Euro-Grenze überschritten wird. Eine Vergütung muss auf jeden Fall dann bezahlt werden, wenn vom Praktikanten Tätigkeiten und Aufgaben eines normalen Arbeitnehmers übernommen werden. In diesem Fall sieht der Gesetzgeber vor, dass dann ein angemessenes Gehalt bezahlt werden muss.
Sozialversicherung-praktikanten.de sorgt aber mit seiner Seite dafür, dass die Praktikanten über ihre Rechte informiert werden und wie man sich am besten auf ein Praktikum vorbereitet. Gerade im Bezug auf die Vergütung gibt es keine klare Regelung für ein Praktikum. Ausgenommen sind hiervon allerdings alle Pflichtpraktika, die im Rahmen einer beruflichen Ausbildung oder eines Studiums gemacht werden müssen. Hier besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Vergütung. Solche Praktika sind auch stets versicherungsfrei und es muss keine Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgeführt werden.
Anders ist hingegen die Sachlage bei einem freiwilligen Praktikum. Meist wird hier eine Vergütung von maximal 400 Euro bezahlt und gilt damit als geringfügige Beschäftigung. Normale Versicherungspflicht besteht aber für jeden Praktikanten, wenn diese 400 Euro-Grenze überschritten wird. Eine Vergütung muss auf jeden Fall dann bezahlt werden, wenn vom Praktikanten Tätigkeiten und Aufgaben eines normalen Arbeitnehmers übernommen werden. In diesem Fall sieht der Gesetzgeber vor, dass dann ein angemessenes Gehalt bezahlt werden muss.
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sozialversicherung-praktikanten.de, Frau Klaudia Lang
Luetzowplatz 33, 54675 Geichlingen, Deutschland
Tel.: 02343693720026; http://www.sozialversicherung-praktikanten.de/
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