Änderung des Unternehmensgegenstandes kann bei GmbH wie Neugründung bewertet werden

Änderung des Unternehmensgegenstandes kann bei GmbH wie Neugründung bewertet werden
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Der BGH hat am 06.03.2012 entschieden, dass die Neuaufnahme der Geschäfte verbunden mit einem neuen Unternehmensgegenstand als eine wirtschaftliche Neugründung einzustufen ist. Diese muss dem Registergericht offengelegt werden. Sonst kann daraus eine Haftung resultieren. ... weiter lesen Quelle
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