Unterzeichnung des deutsch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens
- Pressemitteilung der Firma Auswärtiges Amt, 11.04.2012
Pressemitteilung vom: 11.04.2012 von der Firma Auswärtiges Amt aus Berlin
Kurzfassung: Am morgigen Donnerstag (12.04.) unterzeichnen die Staatssekretärin des Auswärtigen Amts, Emily Haber, und der Staatssekretär im niederländischen Finanzministerium, Frans Weekers, das neue deutsch-niederländische Doppelbesteuerungsabkommen. Es ...
[Auswärtiges Amt - 11.04.2012] Unterzeichnung des deutsch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens
Am morgigen Donnerstag (12.04.) unterzeichnen die Staatssekretärin des Auswärtigen Amts, Emily Haber, und der Staatssekretär im niederländischen Finanzministerium, Frans Weekers, das neue deutsch-niederländische Doppelbesteuerungsabkommen. Es wird das Doppelbesteuerungsabkommen von 1959 ersetzen.
Durch das neue Abkommen werden steuerliche Hindernisse und Verzerrungen besser abgebaut und dadurch die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande weiter vertieft. Die steuerlichen Rahmenbedingungen, die bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten regelmäßig eine wichtige Grundlage für Investitionen bilden, werden so verbessert. Das unterzeichnete Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifizierung durch die gesetzgebenden Körperschaften.
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Am morgigen Donnerstag (12.04.) unterzeichnen die Staatssekretärin des Auswärtigen Amts, Emily Haber, und der Staatssekretär im niederländischen Finanzministerium, Frans Weekers, das neue deutsch-niederländische Doppelbesteuerungsabkommen. Es wird das Doppelbesteuerungsabkommen von 1959 ersetzen.
Durch das neue Abkommen werden steuerliche Hindernisse und Verzerrungen besser abgebaut und dadurch die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande weiter vertieft. Die steuerlichen Rahmenbedingungen, die bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten regelmäßig eine wichtige Grundlage für Investitionen bilden, werden so verbessert. Das unterzeichnete Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifizierung durch die gesetzgebenden Körperschaften.
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Das Auswärtige Amt ist zuständig für die Pflege der Beziehungen zu anderen Staaten sowie zu den zwischen- und überstaatlichen Organisationen.
Der Auswärtige Dienst versteht sich neben seiner Funktion als Gestalter der Außenpolitik als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger, die deutsche Wirtschaft, das deutsche Kulturleben und für Parlamentarier und Regierungsvertreter aller Ebenen. Sein Dienstleistungsangebot ist für den Auswärtigen Dienst neben der klassischen Diplomatie zu seiner zweiten, tragenden Säule geworden: Es macht heute gut die Hälfte seiner Aktivitäten aus. So steht das Auswärtige Amt als modernes und aufgeschlossenes Dienstleistungsunternehmen weltweit seiner "Kundschaft", mit seinem Know-how und seinen Kontakten mit Rat und Tat zur Seite.
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