12.04.2012 19:05 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtmäßig bei Griff in die Kasse
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Das Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hat am 16.02.2012 entschieden, dass das Vertrauen, dass für ein Beschäftigungsverhältnis erforderlich ist, dauerhaft beschädigt, bzw. zerstört ist, wenn der Arbeitnehmer größere Beträge Bargeld unterschlägt. Denn eine solche Tat stellt eine gravierende Verletzung der sich aus einem Arbeitsverhältnis ergebenden Pflichten dar. Dies, so das Gericht, mache es dem betroffenen Arbeitgeber unmöglich, das Arbeitsverhältnis fortzuführen.
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Autor der Pressemeldung "Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtmäßig bei Griff in die Kasse" ist GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch Michael Rainer.