Börsenverein des Buchhandels veröffentlicht Schulflyer mit falschen Informationen

  • Pressemitteilung der Firma Piratenpartei Deutschland, 13.04.2012
Pressemitteilung vom: 13.04.2012 von der Firma Piratenpartei Deutschland aus Berlin

Kurzfassung: Verwerterlobby macht auch vor Schulen nicht halt. Der Börsenverein des Buchhandels hat federführend für andere Verbände (BVMI, GVU, Childnet International) einen Flyer mit dem Titel »Legal, sicher und fair« veröffentlicht, der über weite ...

[Piratenpartei Deutschland - 13.04.2012] Börsenverein des Buchhandels veröffentlicht Schulflyer mit falschen Informationen


Verwerterlobby macht auch vor Schulen nicht halt.

Der Börsenverein des Buchhandels hat federführend für andere Verbände (BVMI, GVU, Childnet International) einen Flyer mit dem Titel »Legal, sicher und fair« veröffentlicht, der über weite Strecken falsche Informationen zum Urheberrecht und zur Benutzung digitaler Inhalte im Internet verbreitet. Dieser Flyer soll an Schulen als Ergänzung zum Unterricht verteilt werden. Die Piratenpartei kritisiert sowohl den Inhalt des Flyers als auch die Vorgehensweise scharf.

»Ich würde mir wünschen, dass Interessen- und Wirtschaftsverbände Informationen zum Urheberrecht an den üblichen Standards der Aufrichtigkeit und Objektivität ausrichten«, so Bernd Schlömer, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland. »Dies gilt im Besonderen für Informationsbroschüren, die in Schulen verteilt werden. Eltern von KIndern und Jugendlichen müssen sicher sein, dass diese Form der Wissensvermittlung eine wertfreie und objektive Urteilsfähigkeit fördert und nicht beeinträchtigt. Aus diesem Grund sollten die Schulaufsichtsbehörden auch prüfen, ob Informationsmaterial dieser Art an Schulen überhaupt verteilt werden sollte.«

Über den Inhalt des Flyers gibt Bruno Kramm, Urheberrechtsexperte der Piratenpartei, ebenfalls ein vernichtendes Urteil ab: »Die Informationen sind durchgehend einseitig und demonstrieren eine restriktive, rückwärtsgewandte Sicht der Verfasser auf das Urheber- und Leistungsschutzrecht. In vielen Fällen sind sie auch faktisch falsch, beispielsweise werden die vom Bundesverfassungsgericht als legal erklärte Privatkopie kriminalisiert und Blogs pauschal als Horte illegaler Links verurteilt. Es wird das Ziel verfolgt, im Umgang mit dem Internet eine Angstkultur zu etablieren und so weitere Verschärfungen des Urheber- und Leistungsschutzrechtes salonfähig zu machen.«


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