16.04.2012 17:39 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bei Abfindungen
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Einem Teilzeitbeschäftigten ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht.
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Autor der Pressemeldung "Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bei Abfindungen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.