3.602 Asylanträge im März 2012

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium des Innern (BMI), 17.04.2012
Pressemitteilung vom: 17.04.2012 von der Firma Bundesministerium des Innern (BMI) aus Berlin

Kurzfassung: Im März 2012 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 3.602 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber sank im Vergleich zum Vormonat um 202 Personen (-5,3 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahresmonat März 2011 stieg die Zahl ...

[Bundesministerium des Innern (BMI) - 17.04.2012] 3.602 Asylanträge im März 2012


Im März 2012 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 3.602 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber sank im Vergleich zum Vormonat um 202 Personen (-5,3 Prozent).

Im Vergleich zum Vorjahresmonat März 2011 stieg die Zahl der Asylbewerber um 75 Personen (2,1 Prozent).

703 Personen erhielten im März 2012 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (15,7 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 232 Personen (5,2 Prozent) sogenannten "subsidiären Schutz" (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 Aufenthalts-gesetz).

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im März 2012 3.602 Personen (Vormonat 3.804 Personen) Asyl beantragt.

Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 202 (-5,3 Prozent) gesunken und gegenüber dem Vorjahresmonat um 75 (2,1 Prozent) gestiegen.

Hauptherkunftsländer im März 2012 waren:

Zum Vergleich: Januar - Februar - März
1. Afghanistan: 647- 579 - 628
2. Irak: 543 - 416 - 385
3. Serbien: 697 - 399 - 308
4. Pakistan: 369 - 230 - 240 5.
Iran: 329 - 306 - 224
6. Kosovo: 91 - 100 - 168
7. Syrien: 204 - 233 - 165
8. Russische Föderation: 202 - 137 - 162
9. Türkei: 117 - 123 - 128
10. Somalia: 66 - 58 - 91

Neben den 3.602 Erstanträgen wurden im März 2012 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 740 Folgeanträge gestellt.

Im März 2012 hat das Bundesamt über die Anträge von 4.482 Personen (Vormonat: 4.077) entschieden.

Insgesamt 703 Personen (15,7 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 35 Personen (0,8 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 668 Personen (14,9 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im März 2012 bei 232 Personen (5,2 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 2.508 Personen (55,9 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 1.039 Personen (23,2 Prozent).

II. Laufendes Jahr Für den Zeitraum Januar bis März 2012 ergeben sich folgende Zahlen:

In der Zeit von Januar bis März 2012 haben insgesamt 12.172 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (10.812 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 1.360 Personen (12,6 Prozent).

Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis März 2012:

1. Afghanistan: 1.882 Personen
2. Serbien: 1.403 Personen
3. Irak: 1.401 Personen
4. Iran: 859 Personen
5. Pakistan: 840 Personen
6. Syrien: 607 Personen
7. Russ. Föderation: 495 Personen
8. Kosovo: 381 Personen
9. Türkei: 375 Personen
10. Mazedonien: 368 Personen

Neben den 12.172 Erstanträgen wurden insgesamt 2.376 Folgeanträge gestellt.

Im Zeitraum von Januar bis März 2012 hat das Bundesamt 12.513 Entscheidungen (Vorjahr: 12.708) getroffen.

Insgesamt 1.923 Personen (15,4 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 125 Personen (1,0 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 1.798 Personen (14,4 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis März 2012 bei 553 Personen (4,4 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 6.857 Personen (54,8 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 3.180 Personen (25,4 Prozent).

Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende März 2012 36.060, darunter 31.724 Erstanträge und 4.336 Folgeanträge (Vormonat: 36.062 anhängige Verfahren, davon 31.697 Erst- und 4.365 Folgeanträge).

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de sowie unter www.bamf.de.


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