Lebensversicherung: Recht auf stille Reserven
- Pressemitteilung der Firma Stiftung Warentest, 17.04.2012
Pressemitteilung vom: 17.04.2012 von der Firma Stiftung Warentest aus Berlin
Kurzfassung: Lebensversicherer müssen Kunden bei der Auszahlung an den stillen Reserven beteiligen. Doch viele zahlen erst, wenn der Kunde nachhakt. Das hat Finanztest in der aktuellen Mai-Ausgabe durch eine Leserbefragung ermittelt. Von den 260 Befragten ...
[Stiftung Warentest - 17.04.2012] Lebensversicherung: Recht auf stille Reserven
Lebensversicherer müssen Kunden bei der Auszahlung an den stillen Reserven beteiligen. Doch viele zahlen erst, wenn der Kunde nachhakt. Das hat Finanztest in der aktuellen Mai-Ausgabe durch eine Leserbefragung ermittelt. Von den 260 Befragten hatten nur 65 Prozent Informationen vom Versicherer, ob Reserven vorhanden sind oder nicht. Dagegen lagen 35 Prozent der befragten Leser gar keine oder nur unklare Informationen vor.
Stille Reserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen der Versicherer, wie zum Beispiel Immobilien oder Wertpapiere, über deren Anschaffungspreis liegen. Diese werden auch Bewertungsreserven genannt. Die Lebensversicherer müssen ihre Kunden seit 2008 zu 50 Prozent an den Bewertungsreserven beteiligen. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Vertragsauszahlung.
Finanztest hat durch die Leserzuschriften zahlreiche Beispiele für Versicherer erhalten, die erst auf Nachfrage über die stillen Reserven Auskunft geben oder sich sogar weigern, diese auszuzahlen.
Kunden müssen beachten, dass die Ansprüche aus einer Lebensversicherung drei Jahren nach Vertragsende verfallen. Unter Umständen kann sich diese Frist aber verlängern. Zum Beispiel wenn man keine nachvollziehbaren Informationen über die Reserven bekommen hat.
Der ausführliche Artikel zur Lebensversicherung ist in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/thema/kapitallebensversicherung veröffentlicht.
Kontakt für Journalisten
Tel: (030) 2631-2345
Fax: (030) 2631-2429
pressestelle@stiftung-warentest.de
www.test.de/presse
Stiftung Warentest Pressestelle
Lützowplatz 11-13
10785 Berlin
Lebensversicherer müssen Kunden bei der Auszahlung an den stillen Reserven beteiligen. Doch viele zahlen erst, wenn der Kunde nachhakt. Das hat Finanztest in der aktuellen Mai-Ausgabe durch eine Leserbefragung ermittelt. Von den 260 Befragten hatten nur 65 Prozent Informationen vom Versicherer, ob Reserven vorhanden sind oder nicht. Dagegen lagen 35 Prozent der befragten Leser gar keine oder nur unklare Informationen vor.
Stille Reserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen der Versicherer, wie zum Beispiel Immobilien oder Wertpapiere, über deren Anschaffungspreis liegen. Diese werden auch Bewertungsreserven genannt. Die Lebensversicherer müssen ihre Kunden seit 2008 zu 50 Prozent an den Bewertungsreserven beteiligen. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Vertragsauszahlung.
Finanztest hat durch die Leserzuschriften zahlreiche Beispiele für Versicherer erhalten, die erst auf Nachfrage über die stillen Reserven Auskunft geben oder sich sogar weigern, diese auszuzahlen.
Kunden müssen beachten, dass die Ansprüche aus einer Lebensversicherung drei Jahren nach Vertragsende verfallen. Unter Umständen kann sich diese Frist aber verlängern. Zum Beispiel wenn man keine nachvollziehbaren Informationen über die Reserven bekommen hat.
Der ausführliche Artikel zur Lebensversicherung ist in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/thema/kapitallebensversicherung veröffentlicht.
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