Arbeitslosengeld: Kein schlechtes Geschäft

  • Pressemitteilung der Firma Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln), 17.04.2012
Pressemitteilung vom: 17.04.2012 von der Firma Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) aus Köln

Kurzfassung: Arbeitslosengeld: Kein schlechtes Geschäft Immer mehr Menschen, die arbeitslos werden, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Stattdessen bekommen sie Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) leitet ...

[Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) - 17.04.2012] Arbeitslosengeld: Kein schlechtes Geschäft


Immer mehr Menschen, die arbeitslos werden, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Stattdessen bekommen sie Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) leitet daraus Handlungsbedarf ab. Wer aber die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld verwässert, muss damit rechnen, dass es mehr Ansprüche gibt.

Die Forderung des DGB übersieht jedoch, dass es sich nicht zuletzt um das Resultat eines arbeitsmarktpolitischen Erfolges handelt. Denn in den vergangenen Jahren ist es zunehmend gelungen, Arbeitslosengeld-II-Empfänger in Jobs zu bringen. Oft handelte es sich um Personen mit geringen Qualifikationen, die eine einfache Arbeit aufnahmen. Solche Beschäftigungsverhältnisse sind aber auch häufig weniger stabil oder von vorneherein zeitlich begrenzt – etwa Aushilfstätigkeiten in der Gastronomie im Sommer oder beim Weihnachtsgeschäft im Einzelhandel. Mitunter dauert die Beschäftigung nicht die 12 Monate, die erforderlich sind, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu begründen.

Um den Betreffenden zu helfen, wäre es erforderlich, sie in stabile Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln – etwa durch Qualifizierung. Der vom DGB vorgeschlagene erleichterte Anspruch auf Arbeitslosengeld trägt nichts zur Lösung des Problems bei. Im Gegenteil, es entsteht ein Anreiz, kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse mit anschließendem Arbeitslosengeldbezug zu kombinieren.

Das ist für die Betroffenen kein schlechtes Geschäft: Wer mit 2.000 Euro Bruttomonatseinkommen – wie vom DGB vorgeschlagen – 6 Monate beitragspflichtig arbeitet und anschließend 3 Monate Arbeitslosengeld bezieht, der hat 360 Euro Beiträge gezahlt, aber über 2.400 Euro Leistungen bezogen.


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