DBV für Fortführung der Zahlungsansprüche bei der EU-Betriebsprämie

  • Pressemitteilung der Firma Deutscher Bauernverband (DBV), 17.04.2012
Pressemitteilung vom: 17.04.2012 von der Firma Deutscher Bauernverband (DBV) aus Berlin

Kurzfassung: DBV-Präsidium verabschiedet Position zur Ausgestaltung der GAP 2014 bis 2020 (DBV) Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat in seiner Sitzung am 17. April 2012 ein detailliertes Positionspapier zur Ausgestaltung der ...

[Deutscher Bauernverband (DBV) - 17.04.2012] DBV für Fortführung der Zahlungsansprüche bei der EU-Betriebsprämie


DBV-Präsidium verabschiedet Position zur Ausgestaltung der GAP 2014 bis 2020

(DBV) Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat in seiner Sitzung am 17. April 2012 ein detailliertes Positionspapier zur Ausgestaltung der landwirtschaftlichen Direktzahlungen verabschiedet. Darin macht der DBV noch einmal deutlich, dass er für eine EU-weite Entkopplung des Direktausgleichs und einen schrittweisen Umstieg auf regionale Flächenprämien eintritt. Hierdurch können langfristig wettbewerbsneutrale Marktverhältnisse in Europa gesichert werden. Das DBV-Präsidium weist darauf hin, dass die Direktzahlungen nach wie vor ein wichtiger pauschaler Ausgleich für die hohen europäischen Standards bei Verbraucher-, Umwelt- und Tierschutz sind. Die Vorschläge zum "Greening" der Direktzahlungen über drei fixe Kriterien sind vor allem deshalb nicht akzeptabel, weil sie in Deutschland einen Stilllegungseffekt von 600.000 Hektar erzwingen und weil sie zu bürokratisch sind.

Der Versuch, den "aktiven Landwirt" zu definieren, indem eine bestimmte Relation zwischen außerlandwirtschaftlichen Einkünften und den erhaltenen Direktzahlungen nachgewiesen werden muss, wird als untauglich zurückgewiesen. Der Vorschlag, den Direktausgleich unter sozialem Blickwinkel nach der Betriebsgröße zu kürzen bzw. zu kappen wird abgelehnt, denn dies steht im Widerspruch zum Grundgedanken einer Flächenprämie als einer objektiven Basis für die Honorierung der öffentlichen Grundleistungen der Landwirte.

Statt der vorgeschlagenen Neuzuteilung der Zahlungsansprüche fordert der DBV die Fortführung der bestehenden Zahlungsansprüche für Mitgliedstaaten wie Deutschland, die 2013 schon das Regionalmodell umgesetzt haben. Hierdurch könnten neuerliche Diskussionen um Klauseln in Pachtverträgen bezüglich der Zahlungsansprüche vermieden werden. Der DBV fordert ergänzend, dass nicht aktivierte Zahlungsansprüche als Zuschlag auf alle aktivierten Zahlungsansprüche ausgekehrt werden, um den Plafonds für die Direktzahlungen besser auszuschöpfen. Mit Blick auf die drohende Kürzung des deutschen Plafonds für die EU-Direktzahlungen muss eine gleichmäßige Lastenteilung für alle deutschen Landwirte erfolgen, so der DBV. Die Förderung für Junglandwirte sollte aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes verbindlich angeboten werden. Diese sollte vorrangig als Förderung von Investitionen bzw. als einmalige Niederlassungsprämie für die Betriebsentwicklung gewährt werden.


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