18.04.2012 15:52 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur betrieblichen Altersversorgung nach Altersteilzeit
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Das Bundesarbeitsgericht entschied in seinem Urteil vom 17.04.2012, dass die Frage, ob die betriebliche Altersversorgung nach einer Sonderregelung für Teilzeitbeschäftigte oder nach den Grundsätzen der Vollzeitbeschäftigung erfolgt, durch Auslegung zu ermitteln ist.
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