Gerichtsurteil verhindert freien Zugang zu Bildung

  • Pressemitteilung der Firma Piratenpartei Deutschland, 18.04.2012
Pressemitteilung vom: 18.04.2012 von der Firma Piratenpartei Deutschland aus Berlin

Kurzfassung: Die Piratenpartei verurteilt das aktuelle Urteil des OLG Stuttgart vom 4.4.2012 zum Thema Kopieren digitaler Daten zu Lehrzwecken auf das Schärfste. Dieses Urteil untersagt der Fernuniversität Hagen, Teile eines Lehrbuches zum Zwecke der ...

[Piratenpartei Deutschland - 18.04.2012] Gerichtsurteil verhindert freien Zugang zu Bildung


Die Piratenpartei verurteilt das aktuelle Urteil des OLG Stuttgart vom 4.4.2012 zum Thema Kopieren digitaler Daten zu Lehrzwecken auf das Schärfste. Dieses Urteil untersagt der Fernuniversität Hagen, Teile eines Lehrbuches zum Zwecke der Vermittlung von Lehrinhalten einer abgeschlossenen Gruppe von Studierenden zur digitalen Weiterverarbeitung verfügbar zu machen. Damit wird dem Bildungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland ein erheblicher Schaden zugefügt.

Das Urteil ist ein Beispiel für die restriktive und entwicklungshemmende Auslegung von urheberrechtlich übertragenen Auswertungsrechten. Das Interesse der Allgemeinheit an Bildungsgütern hat Vorrang gegenüber wirtschaftlichen Partikularinteressen von Verlegern. Bildungsgüter dienen als Multiplikator von Wissen, Wirtschaft, Innovation und Kreativität und damit dem Allgemeinwohl der Gesellschaft.

»Wer an Bildung spart, spart an unserer Zukunft. Wir fordern die Mediennutzung bzw. die Lernmittelnutzung von Urheberrechtsabgaben zu befreien, um Bildungsmaterialien für jeden unkompliziert und einfach zugänglich gestalten zu können«, so Daniel Neumann, einer der federführenden Antragssteller der Urheberrechtsreform der Piratenpartei. Der Urheberrechtsbeauftragte Bruno Kramm der Piratenpartei ergänzt »Die seit Wochen selektiv und tendenziös geführte Debatte um Urheberrechte in der Unterhaltungsindustrie muss dringend ihre Verbreiterung in die Bereiche Bildung und Forschung finden, denn die freie Teilhabe an Wissen und Informationen muss primärer Fokus deutscher Bildungspolitik sein.«

Der §52a des UrhG (Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte) sollte ursprünglich jene Möglichkeit der Verfügbarkeit von Werken zu Unterrichtszwecken erweitern, wurde jedoch dann in seiner Intention durch die gezielte Lobbyarbeit der Verleger in den Rechtsausschüssen weitreichend geschwächt.


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