Bundesverfassungsgericht hält einheitliche Rechtsprechung bezüglich Filesharing für erforderlich

Bundesverfassungsgericht hält einheitliche Rechtsprechung bezüglich Filesharing für erforderlich
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Das Bundesverfassungsgericht gab in seinem Beschluss vom 21.03.2012 (1 BvR 2365/11) der Verfassungsbeschwerde bezüglich der Kontrollpflichten eines Internetanschlussinhabers statt. ... weiter lesen Quelle
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