Warnschussarrest im Jugendstrafrecht auf den Weg gebracht

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 18.04.2012
Pressemitteilung vom: 18.04.2012 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Neues Gesetz ermöglicht konsequentere Reaktion auf schwere Straftaten junger Täter Das Bundeskabinett hat heute den Formulierungsvorschlag für den Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten ...

[CDU/CSU-Fraktion - 18.04.2012] Warnschussarrest im Jugendstrafrecht auf den Weg gebracht


Neues Gesetz ermöglicht konsequentere Reaktion auf schwere Straftaten junger Täter

Das Bundeskabinett hat heute den Formulierungsvorschlag für den Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten beschlossen, den die Koalitionsfraktionen in der kommenden Woche als Fraktionsinitiative in den Deutschen Bundestag einbringen werden. Insbesondere soll damit das Sanktionsinstrumentarium des Jugendrichters um den sogenannten Warnschussarrest ergänzt werden. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff:

"Mit der heute auf den Weg gebrachten Reform des Jugendstrafrechts verstärken wir den Kampf gegen Gewalt und Kriminalität von Jugendlichen. Das neue Gesetz erweitert den Instrumentenkasten der Jugendrichter und wird eine konsequentere Reaktion auf schwere Straftaten junger Täter ermöglichen.

Die Einführung des Warnschussarrests ist eine langjährige Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Damit kann straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden unmissverständlich deutlich gemacht werden, welche Konsequenzen eine weitere kriminelle "Karriere" nach sich ziehen kann. Darüber hinaus eröffnet der Warnschussarrest aber auch die Möglichkeit, einen Jugendlichen auf diese Art rasch aus einer schädlichen Umgebung herauszunehmen und ihn durch erzieherische Maßnahmen positiv zu beeinflussen.

Als weitere wichtige Neuerung sieht der Gesetzentwurf die Anhebung der Höchststrafe für Heranwachsende wegen Mordes auf 15 Jahre vor, sofern ihre Schuld besonders schwer wiegt. Bei derartigen schwersten Kapitalverbrechen hat die bisherige Begrenzung der Jugendstrafe auf 10 Jahre dem allgemeinen Rechtsempfinden immer wieder eklatant widersprochen. Es war seit Langem ein zentrales Anliegen der Union, in diesen Fällen die Voraussetzungen für eine gerechtere, der besonders schweren Schuld des Täters angemessene Bestrafung zu schaffen. Dies ist nunmehr mit dem Gesetzesinitiative der christlich-liberalen Koalition gelungen.


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