Kompetenzen des EGMR nicht beschneiden
- Pressemitteilung der Firma Die Linke. im Bundestag, 19.04.2012
Pressemitteilung vom: 19.04.2012 von der Firma Die Linke. im Bundestag aus Berlin
Kurzfassung: "Der beim Europarat angesiedelte Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist einer der größten Errungenschaften der Europäischen Integration. Seit der Einführung des Individualbeschwerderechts 1998 ist die Anzahl der anhängigen ...
[Die Linke. im Bundestag - 19.04.2012] Kompetenzen des EGMR nicht beschneiden
"Der beim Europarat angesiedelte Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist einer der größten Errungenschaften der Europäischen Integration. Seit der Einführung des Individualbeschwerderechts 1998 ist die Anzahl der anhängigen Verfahren dramatisch auf weit über 100.000 angestiegen. Dieser Stau wird nun von der britischen Regierung zum Anlass genommen, um die Kompetenzen des Gerichtshofes zu beschneiden und das Individualbeschwerdeverfahren in Frage zu stellen", erklärt Andrej Hunko, Mitglied der Fraktion DIE LINKE und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, mit Blick auf den Vorstoß der britischen Regierung, den EGMR, über dessen Reform ab heute in Brighton verhandelt wird, in Strasbourg zu beschneiden. Hunko weiter:
"Die hohe Anzahl von anhängigen Verfahren ist vor allem Ausdruck der prekären Menschrechtslage in vielen Staaten des Europarates. Es ist kein Zufall, dass die meisten Verfahren in Russland und in der Türkei anhängig sind. Anstatt nun beim Gerichtshof anzusetzen, sollten seine Urteile zur Grundlage entsprechender Reformen in den 47 Mitgliedsstaaten werden. Das hat der Präsident der Parlamentarischen Versammlung, Jean-Claude Mignon, in seiner Rede in Brighton deutlich gemacht. Der Gerichtshof hat dafür konkrete Vorschläge präsentiert, die ich unterstütze.
Nach der Rede von Cameron im Januar in Strasbourg hatte ich die Bundesregierung nach ihrer Haltung befragt. Ich begrüße es, dass die Bundesregierung auf Distanz zum britischen Vorstoß gegangen ist. Darüber hinaus fordere ich die Bundesregierung auf, die Reformvorschläge des Gerichtshofes zu unterstützen. Die Europäische Menschenrechtskonvention ergibt nur Sinn, wenn sie in den Unterzeichnerstaaten auch wirklich vollständig umgesetzt wird. Dies gilt auch für Deutschland."
F.d.R. Susanne Müller
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de
www.linksfraktion.de
"Der beim Europarat angesiedelte Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist einer der größten Errungenschaften der Europäischen Integration. Seit der Einführung des Individualbeschwerderechts 1998 ist die Anzahl der anhängigen Verfahren dramatisch auf weit über 100.000 angestiegen. Dieser Stau wird nun von der britischen Regierung zum Anlass genommen, um die Kompetenzen des Gerichtshofes zu beschneiden und das Individualbeschwerdeverfahren in Frage zu stellen", erklärt Andrej Hunko, Mitglied der Fraktion DIE LINKE und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, mit Blick auf den Vorstoß der britischen Regierung, den EGMR, über dessen Reform ab heute in Brighton verhandelt wird, in Strasbourg zu beschneiden. Hunko weiter:
"Die hohe Anzahl von anhängigen Verfahren ist vor allem Ausdruck der prekären Menschrechtslage in vielen Staaten des Europarates. Es ist kein Zufall, dass die meisten Verfahren in Russland und in der Türkei anhängig sind. Anstatt nun beim Gerichtshof anzusetzen, sollten seine Urteile zur Grundlage entsprechender Reformen in den 47 Mitgliedsstaaten werden. Das hat der Präsident der Parlamentarischen Versammlung, Jean-Claude Mignon, in seiner Rede in Brighton deutlich gemacht. Der Gerichtshof hat dafür konkrete Vorschläge präsentiert, die ich unterstütze.
Nach der Rede von Cameron im Januar in Strasbourg hatte ich die Bundesregierung nach ihrer Haltung befragt. Ich begrüße es, dass die Bundesregierung auf Distanz zum britischen Vorstoß gegangen ist. Darüber hinaus fordere ich die Bundesregierung auf, die Reformvorschläge des Gerichtshofes zu unterstützen. Die Europäische Menschenrechtskonvention ergibt nur Sinn, wenn sie in den Unterzeichnerstaaten auch wirklich vollständig umgesetzt wird. Dies gilt auch für Deutschland."
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Über Die Linke. im Bundestag:
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die Linkspartei-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 54 Abgeordneten zusammen. Sie trägt den Namen „DIE LINKE.“.
Firmenkontakt:
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