Vorratsdatenspeicherung – Regierung stellt Bevölkerung unter Generalverdacht

  • Pressemitteilung der Firma Piratenpartei Deutschland, 19.04.2012
Pressemitteilung vom: 19.04.2012 von der Firma Piratenpartei Deutschland aus Berlin

Kurzfassung: Die Piratenpartei Deutschland verurteilt aufs Schärfste den vom Innenministerium bekannt gewordenen Gesetztesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung (VDS), in dem es weiterhin um eine grundlegende Generalüberwachung geht. Die Provider sollen ...

[Piratenpartei Deutschland - 19.04.2012] Vorratsdatenspeicherung – Regierung stellt Bevölkerung unter Generalverdacht


Die Piratenpartei Deutschland verurteilt aufs Schärfste den vom Innenministerium bekannt gewordenen Gesetztesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung (VDS), in dem es weiterhin um eine grundlegende Generalüberwachung geht. Die Provider sollen verpflichtet werden, die Telekommunikation und und IP-Daten verdachtslos auf Vorhalt zu speichern und bei Ermittlungen unmittelbar zur Weiterverarbeitung einzufrieren. Damit wird die gesamte deutsche Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt. Die bereits mehrfach skandierte »Schutzlücke« ist nach einer Studie des Max-Planck-Instituts eine Illusion und versuchtes Totschlag-Argument.

»Es ist unerträglich mit anzusehen, dass die absurden Fantasien einer Totalüberwachung immer noch nicht der Vergangenheit angehören. Die PIRATEN haben bereits vor Jahren davor gewarnt, welche Begehrlichkeiten eine frenetische Datensammelwut erzeugt. Herr Friedrich beweist mit seinem Vorstoß diese Befürchtungen. Wenn CDU, FDP und SPD das gesamte Volk unter Generalverdacht stellen wollen, um Ordnungswidrigkeiten aufklären zu können, dann ist dies ein unbändiges Verhalten, das schleunigst abgewählt gehört«, so Sebastian Nerz, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

Die PIRATEN fordern die Regierung auf, die Pläne zur Vorratsdatenspeicherung aufzugeben und auf EU-Ebene für die Abschaffung der VDS-Richtlinie 2006/24/EG einzutreten.

»Es besteht faktisch auch kein dringender Handlungsbedarf, da derzeit der EuGH eine umfassende Überarbeitung der Richtlinien behandelt und deshalb auch keine Strafzahlungen zu erwarten sind«, ergänzte Nerz weiter.

Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zieht die Piratenpartei bereits jetzt, für einen etwaigen Beschluss des Bundestages, in Betracht. Eine Sammelklage im Jahre 2007, die sich gegen die VDS richtete, war schon einmal erfolgreich und erklärte die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig.


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