Justizminister Gastredner beim 17. Deutschen Präventionstag in München

  • Pressemitteilung der Firma Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, 19.04.2012
Pressemitteilung vom: 19.04.2012 von der Firma Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen aus Düsseldorf

Kurzfassung: 19.04.2012 Thomas Kutschaty: Der Umgang mit jungen, strafrechtlich auffälligen Menschen setzt Ideenreichtum voraus Mit seinem Vortrag über Konzepte und Maßnahmen einer umfeldbezogenen Jugendkriminalprävention in Nordrhein-Westfalen war ...

[Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen - 19.04.2012] Justizminister Gastredner beim 17. Deutschen Präventionstag in München


19.04.2012

Thomas Kutschaty: Der Umgang mit jungen, strafrechtlich auffälligen Menschen setzt Ideenreichtum voraus

Mit seinem Vortrag über Konzepte und Maßnahmen einer umfeldbezogenen Jugendkriminalprävention in Nordrhein-Westfalen war Justizminister Thomas Kutschaty Gastredner beim 17. Deutschen Präventionstag in München.

Der Präventionstag ist der größte europäische Kongress für das Arbeitsgebiet der Kriminalprävention sowie angrenzender Präventionsbereiche. Seit 1995 wird der Fachkongress jährlich in verschiedenen deutschen Städten veranstaltet. Insgesamt hatten sich über 3.500 Personen eingeschrieben, darunter mehr als 170 ausländische Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus 34 Staaten. Der Kongress wendet sich an Verantwortungsträger der Prävention in Kommunen, bei der Polizei, im Gesundheitswesen, in der Jugendhilfe, der Justiz, den Kirchen, in Schulen, Vereinen und Verbänden sowie an Politiker und Wissenschaftler.

Justizminister Thomas Kutschaty berichtete in seinem Vortrag unter anderem von der "Enquetekommission zur Erarbeitung von Vorschlägen für eine effektive Präventionspolitik in Nordrhein-Westfalen". Die Kommission hat ihren Abschlussbericht im März 2010 vorgelegt. Er enthält einen Katalog von 35 Handlungsempfehlungen, die sich über das gesamte Profil der Kriminalprävention legen. Es beginnt mit der Forderung nach frühen Hilfen und umfassender Schulpädagogik und -sozialarbeit auf Primärebene und setzt sich im Sinne einer Verbindung zwischen den verschiedenen Präventionsebenen mit der Forderung einer strukturellen Vernetzung der Hilfesysteme fort. "Wir müssen die Phänomene der Jugendkriminalität in ihrer lebensweltlichen Komplexität erfassen", so der NRW-Justizminister. Ein Verweis von Kutschaty auf die polizeiliche Kriminalstatistik machte den Kongressbesuchern deutlich, dass die Anzahl tatverdächtiger Jugendliche in NRW von 2010 auf 2011 um 8,4 Prozent gesunken ist. Auch die Anzahl jugendlicher Tatverdächtiger, die wegen Gewaltdelikten aufgefallen sind, ist seit einem Höchststand im Jahre 2007 deutlich rückläufig. Wurden damals noch 11.300 Tatverdächtige in dieser Kategorie gezählt, waren es im Jahr 2011 noch 8.600 tatverdächtige Jugendliche. Allein gegenüber dem Jahr 2010 ist in NRW damit ein Rückgang von 10 Prozent zu verzeichnen.

Auch das Thema der Vermeidung von Untersuchungshaft bei Jugendlichen war wichtiger Bestandteil der Rede des Justizministers: "Das Jugendgerichtsgesetz ermöglicht die Vollziehung der Untersuchungshaft gegenüber Jugendlichen durch Alternativangebote der Jugendhilfe. Der Gesetzgeber hat damit die Vollziehung von Untersuchungshaft bei Jugendlichen zur rechtlichen Ausnahme erklärt. Faktisch dominiert jedoch die Untersuchungshaft als Sicherungsmittel der Hauptverhandlung. Dies widerspricht allerdings einer auf Haftvermeidung ausgerichteten Kriminalpolitik. Wir in Nordrhein-Westfalen haben daher die Anzahl von Heimplätzen deutlich ausgebaut. Mittlerweile stehen 25 solcher Plätze an vier Standorten in unserem Bundesland zur Verfügung. In den Einrichtungen erfolgt eine intensivpädagogische Betreuung, bei der für jeden Jugendlichen ein Betreuer vorhanden ist. Dabei wird auf die besonderen Anforderungen der Probanden eingegangen. Der Umgang mit jungen, strafrechtlich auffälligen Menschen setzt Ideenreichtum voraus. Dabei müssen wir über den Tellerrand unserer eigenen Zuständigkeiten und Aufgabenstellungen schauen. Es gilt insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass funktionierende Kooperationen mit anderen an der Jugendkriminalprävention beteiligten Einrichtungen entstehen, ohne dabei vorhandene Rollenbilder vollends aufzulösen", machte Kutschaty deutlich.

Zum Abschluss des 17. Deutschen Präventionstages wurde die Politik nachdrücklich aufgefordert, an dem im Grundgesetz verankerten Sozialstaatsprinzip festzuhalten. Kriminalprävention könne und dürfe Sozialpolitik nicht ersetzen. Vielmehr, so der Deutsche Präventionstag in seiner Münchener Erklärung, sei Kriminalprävention eng zu verstehen: Nur diejenigen Strategien, Konzepte und Maßnahmen, die tatsächlich direkt oder indirekt die Verhinderung oder Minderung von Kriminalität zum Ziel haben, dürften als "kriminalpräventiv" bezeichnet werden. Im kommenden Jahr findet der 18. Deutsche Präventionstag am 22. und 23. April 2013 in Bielefeld statt.


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