Bundestagspräsident Lammert nimmt an der Konferenz der EU-Parlamentspräsidenten in Warschau teil
- Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 19.04.2012
Pressemitteilung vom: 19.04.2012 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin
Kurzfassung: Vom 19. bis 21. April 2012 nimmt Bundestagspräsident Norbert Lammert an der Konferenz der Präsidenten der Parlamente der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments (EU-PPK) in Warschau teil. Einmal im Jahr kommen die Präsidentinnen und ...
[Deutscher Bundestag - 19.04.2012] Bundestagspräsident Lammert nimmt an der Konferenz der EU-Parlamentspräsidenten in Warschau teil
Vom 19. bis 21. April 2012 nimmt Bundestagspräsident Norbert Lammert an der Konferenz der Präsidenten der Parlamente der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments (EU-PPK) in Warschau teil.
Einmal im Jahr kommen die Präsidentinnen und Präsidenten der nationalen Parlamente der EU und des EP auf Einladung des Parlamentes des Mitgliedstaates der Europäischen Union zusammen, der in der zweiten Hälfte des Vorjahres die EU-Ratspräsidentschaft inne hatte. Die Marschallin des polnischen Sejm, Ewa Kopacz, und der Marschall des polnischen Senats, Bogdan Borusewicz, haben ihre Kollegen aus den 27 EU-Mitgliedstaaten, den sechs Staaten mit Beitrittskandidatenstatus (Island, Kroatien, Frühere Jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Türkei) und den Präsidenten des Europäischen Parlaments zu Beratungen über europäische Themen von Bedeutung für die nationalen Parlamente, ihre Zusammenarbeit untereinander sowie mit dem EP und der Kommission nach Warschau eingeladen.
Die Teilnehmer werden sich unter anderem mit der Schuldenkrise und den Auswirkungen des Fiskalpaktes sowie der Beteiligung der Parlamente am künftigen dauerhaften Stabilitätsmechanismus ESM befassen. Im Mittelpunkt der Zusammenkunft steht die Frage der Ausgestaltung der parlamentarischen Begleitung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits-und Verteidigungspolitik (GSVP). Im Rahmen der EU-PPK im letzten Jahr in Brüssel war es nicht gelungen, hierüber Einvernehmen zwischen den Parlamenten herzustellen. Zwar bestand und besteht Einigkeit, dass dieser Politikbereich von den nationalen Parlamenten und dem EP gemeinsam parlamentarisch begleitet werden soll, hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung, insbesondere in Bezug auf Größe und Zusammensetzung der Delegationen und somit der Konferenz insgesamt, gehen die Vorstellungen noch immer auseinander.
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Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: +49 (0)30 227 0
Fax: +49 (0)30 227-36878 oder 227 36979
E-Mail: mail@bundestag.de
Vom 19. bis 21. April 2012 nimmt Bundestagspräsident Norbert Lammert an der Konferenz der Präsidenten der Parlamente der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments (EU-PPK) in Warschau teil.
Einmal im Jahr kommen die Präsidentinnen und Präsidenten der nationalen Parlamente der EU und des EP auf Einladung des Parlamentes des Mitgliedstaates der Europäischen Union zusammen, der in der zweiten Hälfte des Vorjahres die EU-Ratspräsidentschaft inne hatte. Die Marschallin des polnischen Sejm, Ewa Kopacz, und der Marschall des polnischen Senats, Bogdan Borusewicz, haben ihre Kollegen aus den 27 EU-Mitgliedstaaten, den sechs Staaten mit Beitrittskandidatenstatus (Island, Kroatien, Frühere Jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Türkei) und den Präsidenten des Europäischen Parlaments zu Beratungen über europäische Themen von Bedeutung für die nationalen Parlamente, ihre Zusammenarbeit untereinander sowie mit dem EP und der Kommission nach Warschau eingeladen.
Die Teilnehmer werden sich unter anderem mit der Schuldenkrise und den Auswirkungen des Fiskalpaktes sowie der Beteiligung der Parlamente am künftigen dauerhaften Stabilitätsmechanismus ESM befassen. Im Mittelpunkt der Zusammenkunft steht die Frage der Ausgestaltung der parlamentarischen Begleitung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits-und Verteidigungspolitik (GSVP). Im Rahmen der EU-PPK im letzten Jahr in Brüssel war es nicht gelungen, hierüber Einvernehmen zwischen den Parlamenten herzustellen. Zwar bestand und besteht Einigkeit, dass dieser Politikbereich von den nationalen Parlamenten und dem EP gemeinsam parlamentarisch begleitet werden soll, hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung, insbesondere in Bezug auf Größe und Zusammensetzung der Delegationen und somit der Konferenz insgesamt, gehen die Vorstellungen noch immer auseinander.
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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