19.04.2012 18:58 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Fitnessstudiobesuch trotz Arztattests: Kein Indiz für Vortäuschung der Arbeitsunfähigkeit
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Das Landesarbeitsgericht Köln hat in dem Urteil vom 02.11.2011 einem ärztlichen Attest einen hohen Beweiswert zugesprochen. Im vorliegenden Fall ist ein Arbeitnehmer in einem Fitnessstudio gesichtet worden, obwohl er krankgeschrieben war.
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Autor der Pressemeldung "Fitnessstudiobesuch trotz Arztattests: Kein Indiz für Vortäuschung der Arbeitsunfähigkeit" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.