Müssen Jäger Katzen töten?

Müssen Jäger Katzen töten?
Kurzfassung: In Deutschland werden durch die Jagd jedes Jahr mindestens 200.000 Katzen getötet. Sie seien eine Gefahr für Rebhühner und für Singvögel. Wildtierschutz Deutschland erörtert die Sinnlosigkeit dieser antiquierten Artenschutz-Vorstellung und kommt zu dem Schluss, dass die Katzenjagd schon allein zahlenmäßig im Hinblick auf eine Bestandsregulierung vollkommen ineffizient ist.
Müssen Jäger Katzen töten? Müssen Jäger Katzen töten?
[Wildtierschutz Deutschland e.V. - 20.04.2012] Es gibt wenig öffentlich zugängliche Zahlen über die Anzahl der im Rahmen der Jagdausübung getöteten Katzen. Offizielle Statistiken weisen z.B. für Nordrhein-Westfalen für das Jagdjahr 2010/2011 eine Katzenstrecke von 12.249 Tieren aus, in Schleswig-Holstein wurden 6.183 Katzen als offizielle Strecke gemeldet. "Eine Hochrechnung der offiziellen Zahlen anhand der Anzahl der Jäger ergäbe für Deutschland etwa 55.000 bis 110.000 getötete Katzen, inklusive Dunkelziffer dürfte deren Anzahl aber weit über 200.000 liegen" erläutert Lovis Kauertz von Wildtierschutz Deutschland.

Wie auch immer - einhundertausend oder zweihunderttausend bedeuten emotional gesehen tausendfaches Leid für Familien, die geliebte Familienmitglieder verlieren, und rechtlich gesehen nicht nur einen Widerspruch zu geltendem Tierschutzrecht, sondern auch einen Eingriff in das Eigentumsrecht. Der Gesetzgeber hat die entsprechende Regelung weitgehend unverändert aus dem Reichsjagdgesetz von 1934 übernommen, davor war die "Tötung revierender Hunde und Katzen" bereits im Preußischen Jagdgesetz von 1848 geregelt.

Zur Rechtfertigung des Katzenabschusses gibt es keine nennenswerte Literatur - was schon die geringe Bedeutung des Themas für den Artenschutz belegt. In einigen von Jägern zitierten Studien, wird die Auswirkung von Katzenprädation auf Singvögel allenfalls am Rande erwähnt. Es gibt aber keinerlei Belege dafür, dass Hauskatzen in Deutschland irgendeine Tierart im Bestand gefährden könnten. Selbst wenn man einräumt, dass Katzen eine besondere Gefahr gerade für Jungvögel sind, so muss man doch wissen, dass Vögel ihre Jungtierverluste von Natur aus mittels mehrerer Bruten im Jahr ausgleichen.

Die Sinnlosigkeit des Tötens von Katzen aus vermeintlichen Gründen des Artenschutzes verdeutlichen auch folgende Zahlen:

Insgesamt gibt es in Deutschland etwa 6 Millionen Katzen, die als Freigänger und potentielle Vogeldiebe unterwegs sind. Durch den jagdlichen Eingriff werden weniger als 5 % dieses Bestandes getötet, was aus Sicht des vorgegaukelten Artenschutzes aber vollkommen ineffizient ist.

In einer Pressemitteilung spricht der Deutsche Jagdschutzverband davon, dass etwa 2 Millionen verwilderte Katzen jährlich 6 Millionen Singvögel erbeuten - nach Berechnungen des Deutschen Rates für Vogelschutz kommen in Deutschland jedes Jahr über 300 Millionen Jungvögel zur Welt. Auch diese Relation macht anschaulich, dass das Töten von Katzen nicht einmal ansatzweise dem Artenschutz dient. Selbst wenn man davon ausginge, dass freigehende Katzen jedes Jahr theoretisch die Hälfte des Jungvogelbestandes erbeuten würde, wie es Vogelschützer vorrechnen - der Jagdschutz würde diese Menge lediglich um 5 % reduzieren.

Dazu Wildtierschutz Deutschland: "Der konservativen Jägerschaft ist es in den vergangenen Jahrzehnten gelungen, eine grundlegende an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientierte Novellierung der Jagdgesetzgebung zu verhindern. Man könnte den Eindruck haben, ihnen das Privileg des Jagdschutzes zu nehmen, also des Tötens von Katzen und Hunden, sei für sie die Vorstufe zum Weltuntergang."
Weitere Informationen
Wildtierschutz Deutschland e.V.
Wildtierschutz Deutschland e.V. Arbeitsschwerpunkt von Wildtierschutz Deutschland e.V. ist Tierschutz im Bereich der Jagd. Gegründet 2010. Mitinitiator der bundesweiten Initiative http://www.schonzeit-fuer-fuechse.de/
Webseite: http://www.wildtierschutz-deutschland.de/

Wildtierschutz Deutschland e.V. ist beim Amtsgericht Mainz im Vereinsregister 40782 eingetragen und als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt. Der Verein ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit (Steuernummer 08/667/05226).
Wildtierschutz Deutschland e.V., Herr Lovis Kauertz
Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim, Deutschland
Tel.: 0177 7230086; http://www.wildtierschutz-deutschland.de/
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