Menschenrechtsbeauftragter entsetzt über Verlängerung der U-Haft von 'Pussy Riot'

  • Pressemitteilung der Firma Auswärtiges Amt, 20.04.2012
Pressemitteilung vom: 20.04.2012 von der Firma Auswärtiges Amt aus Berlin

Kurzfassung: Erscheinungsdatum 20.04.2012 Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, zur Verlängerung der Untersuchungshaft für "Pussy Riot"-Mitglieder: Ich bin entsetzt über die Verlängerung der Untersuchungshaft gegen drei ...

[Auswärtiges Amt - 20.04.2012] Menschenrechtsbeauftragter entsetzt über Verlängerung der U-Haft von 'Pussy Riot'


Erscheinungsdatum
20.04.2012
Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, zur Verlängerung der Untersuchungshaft für "Pussy Riot"-Mitglieder:
Ich bin entsetzt über die Verlängerung der Untersuchungshaft gegen drei Mitglieder der russischen Künstlerinnengruppe "Pussy Riot".
Das Recht auf Meinungsfreiheit und die Folgen der Untersuchungshaft für die Frauen, die zum Teil kleine Kinder haben, wurden nicht ausreichend gewürdigt.
Ich teile die Auffassung von Michail Fedotow, dem Vorsitzenden des Menschenrechtsrates beim russischen Präsidenten, wonach der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hier keine Beachtung gefunden hat.
Ich fordere die russischen Behörden auf, die Frauen unverzüglich auf freien Fuß zu setzen und eine Einstellung der Verfahren zu prüfen.

Hintergrund:
Am 21. Februar 2012 hielt die russische Aktionskünstlerinnengruppe "Pussy Riot" in einer Moskauer Kathedrale ein "Punk-Gebet" mit dem Titel "Lieber Gott, erlöse uns von Putin" ab. Ein danach im Internet veröffentlichter Video-Clip zeigt, wie sich in der Kirche mit bunten Strickmasken über dem Kopf tanzen und ihren Protestsong singen. Die Aktion endete nach wenigen Minuten ohne Sach- oder Personenschaden.
Nach empörten Reaktionen der Russisch-Orthodoxen Kirche und einiger russischer Offizieller wurden drei Mitglieder wenige Tage nach der Aktion verhaftet und in Untersuchungshaft genommen.
Die Untersuchungshaft wurde am 19. April um zwei Monate verlängert. Ermittlungen wegen schweren Rowdytums laufen. Laut Strafgesetzbuch drohen bis zu sieben Jahre Haft.
Die Behörden rechtfertigen das harte Vorgehen mit dem Argument, die Künstlerinnengruppe habe aus religiösem Hass gehandelt. Die Bundesregierung steht über die Botschaft Moskau in Kontakt mit den Anwälten der Gruppe und wird den Fall weiter aufmerksam beobachten.


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