Neuer Online-Planer für die ambulante Pflege

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 20.04.2012
Pressemitteilung vom: 20.04.2012 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin

Kurzfassung: Internet-Angebot soll Verbraucher ab 2013 unterstützen, häusliche Pflege gezielt zu planen Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen haben in Zukunft die Möglichkeit, die häusliche Pflege und den Einsatz eines Pflegedienstes gezielter ...

[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 20.04.2012] Neuer Online-Planer für die ambulante Pflege


Internet-Angebot soll Verbraucher ab 2013 unterstützen, häusliche Pflege gezielt zu planen

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen haben in Zukunft die Möglichkeit, die häusliche Pflege und den Einsatz eines Pflegedienstes gezielter zu planen. Ratsuchende sollen auf einer neuen Webseite ihren individuellen Pflegebedarf ermitteln und sich über mögliche Unterstützungsleistungen sowie die voraussichtlichen Kosten informieren können. Entwickelt wird der neue Online-Planer derzeit vom Projekt "Weisse Liste" – im Sommer 2013 soll die Internetseite freigeschaltet werden. Das Bundesverbraucherministerium unterstützt und fördert die Entwicklung des neuen Angebots. Die Weisse Liste ist ein gemeinsames Projekt der Bertelsmann-Stiftung und der Dachverbände der größten Patienten- und Verbraucherorganisationen.

"Verbraucher sollen sich gezielter darüber informieren können, welche Unterstützung sie für die Pflege zu Hause in Anspruch nehmen können", so Dr. Robert Kloos, Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium. Das neue, interaktive Instrument soll auch in der Pflegeberatung eingesetzt werden können. "Wir möchten die Selbstbestimmung der Menschen fördern und dafür sorgen, dass Leistungen in der ambulanten Pflege bedarfsgerechter eingesetzt werden", so Kloos. Langfristig solle das Projekt dazu beitragen, dass Pflegebedürftige länger im häuslichen Umfeld versorgt werden können.

Mit Hilfe des neuen Internet-Portals sollen Verbraucher einen individuellen Pflegeplan erstellen können, aus dem hervorgeht, zu welchem Zeitpunkt welche Leistungen eines Pflegedienstes benötigt werden. "Pflegebedürftige und Angehörige sollen sich besser auf die Gespräche mit in Frage kommenden Pflegediensten vorbereiten und Leistungen möglichst passgenau auswählen können", sagt Dr. Brigitte Mohn, Vorstandsmitglied der Bertelsmann-Stiftung. Das Portal soll auch über spezielle Leistungen wie Sondenernährung oder die Begleitung zu Ärzten und Behörden Auskunft geben. "Bislang ist es für die Betroffenen schwierig, sich einen Überblick über mögliche Leistungsbündel und Kosten zu verschaffen – auch, weil diese sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können", so Mohn.

"Die meisten Pflegebedürftigen möchten möglichst lange zu Hause versorgt werden. Dabei kümmern sich in der Mehrzahl der Fälle direkte Angehörige um die Pflege", so Jens Kaffenberger, stellvertretender Bundesgeschäftsführer des Sozialverbands VdK Deutschland. Der Sozialverband ist Partner des Projekts Weisse Liste. Für die pflegenden Angehörigen sei es wichtig, dass sie Entlastungen durch professionelle Pflegeanbieter oder Hilfen im Haushalt gezielt planen können. "Sie benötigen fundierte Informationen, um sich bei der oftmals verwirrenden Vielfalt von Leistungen und Kosten orientieren zu können", so Kaffenberger.

Die Weisse Liste ist seit 2008 unter www.weisse-liste.de online zugänglich. Das Portal unterstützt bereits heute die Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Suche nach einem Arzt, Krankenhaus oder Pflegeheim. Die geplante Online-Planungshilfe für die ambulante Pflege ist eine Erweiterung. Die Projektentwicklung wird begleitet von einem Beirat mit Pflegeexperten aus Wissenschaft und Praxis. Die Weisse Liste ist ein gemeinsames Projekt von Bertelsmann Stiftung, Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen, Forum chronisch kranker und behinderter Menschen im Paritätischen Gesamtverband, Sozialverband VdK Deutschland und Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Initiatoren wollen mit dem Internetportal www.weisse-liste.de eine individuelle Entscheidungshilfe für Patienten und Angehörige zur Verfügung stellen und für mehr Transparenz im Gesundheitswesen sorgen.


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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

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