Youtube-Urteil kein Fortschritt für digitale Verbreitung von Kultur

  • Pressemitteilung der Firma Die Linke. im Bundestag, 20.04.2012
Pressemitteilung vom: 20.04.2012 von der Firma Die Linke. im Bundestag aus Berlin

Kurzfassung: "Dass Deutschland das einzige Land bleibt, in dem kein Kompromiss zwischen Internetdienstleistern und Verwertungsgesellschaften zustande kommt, ist für viele zu Recht vollkommen unverständlich. Das Urteil des Landgerichts Hamburg im Streit GEMA ...

[Die Linke. im Bundestag - 20.04.2012] Youtube-Urteil kein Fortschritt für digitale Verbreitung von Kultur


"Dass Deutschland das einzige Land bleibt, in dem kein Kompromiss zwischen Internetdienstleistern und Verwertungsgesellschaften zustande kommt, ist für viele zu Recht vollkommen unverständlich. Das Urteil des Landgerichts Hamburg im Streit GEMA gegen Youtube macht den Handlungsbedarf für Verwerter und Internetdienstleister, aber auch für den Gesetzgeber deutlich. Beide Seiten müssen sich endlich einigen, wir als Politiker müssen einen Kompromiss unterstützen", erklärt Petra Sitte, Mitglied der Enquêtekommission "Internet und digitale Gesellschaft" und technologiepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Sie fährt fort:

"Wir brauchen rechtliche Rahmenbedingungen, die die digitale Verbreitung von Kulturgütern voranbringen und nicht blockieren. Der deutsche Musikmarkt erschließt sich die Möglichkeiten des Internets zu langsam und ist dabei zu fantasielos. In kaum einem anderen Land ist der Anteil der CD-Verkäufe so groß und der Anteil von Vertriebswegen über Download und Streaming so gering. Dass Youtube laut Urteil auch Karaoke-Versionen und Remixes filtern soll, zeigt die Gefahren restriktiver Urheberrechtsregelungen für die Demokratisierung von Kreativität. Die Störerhaftung ist eine deutsche Besonderheit, die Innovationen, etwa die gemeinsame Nutzung von Funknetzwerken oder moderne Hostingplattformen, hemmt. Die Folgen dieser Regelung müssen auf den Prüfstand.

Positiv am Urteil ist, dass Youtube nicht als eigenständiger Inhalteanbieter laut Telemediengesetz bewertet wird. Dies sollte auch die GEMA anerkennen."


F.d.R. Michael Schlick
Pressesprecher
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