20.04.2012 18:41 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
OLG München muss erneut entscheiden, ob Karstadt sich selbst als Marktführer bezeichnen darf (BGH, Urteil vom 08.03.2012; Az.: I ZR 202/10)
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Die Handelskette Karstadt hatte sich auf der eigenen Homepage dahingehend geäußert, Marktführer im Bereich Sport zu sein. Wegen dieser Behauptung wurde das Kaufhaus von dem Konkurrenten "Intersport" verklagt. Intersport meint, durch diese Äußerung werde der Verbraucher in unzulässigerweise in die Irre geführt. Das Landgericht München gab der Klägerin Recht; die Berufung vor dem OLG München blieb erfolglos. Zur Begründung führte das Gericht aus, die Werbung könne zu Fehlvorstellungen bei dem Betrachter führen.
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