23.04.2012 12:02 Uhr in Gesellschaft & Familie von Employour GmbH

Meinpraktikum.de sorgt dafür, dass alle ihre Rechte besser kennen

Auch ohne gesetzliches Praktikumsrecht hat man Rechte
Kurzfassung: Gründe um ein Praktikum zu machen gibt es mehrere. Bei vielen Studenten ist ein Praktikum beispielsweise in der Studienordnung vorgeschrieben und andere machen ein Praktikum, um sich weiterzubilden und ihre beruflichen Chancen zu verbessern. Viele Praktikanten glauben, dass sie keine Rechte haben und während einem Praktikum sich alles gefallen lassen müssen. Doch dem ist nicht so und auch ohne gesetzliches Praktikumsrecht haben alle Praktikanten Rechte, aber auch Pflichten.
[Employour GmbH - 23.04.2012] Viele Unternehmen bieten gerne Praktikumsplätze an und erhoffen sich dadurch, für eine gewisse Zeit billige Arbeitskräfte ohne Rechte zu bekommen. Doch dies ist beim besten Willen nicht der Fall und auch Praktikanten haben ihre Rechte, aber auch ihre Pflichten. In vielen Unternehmen bekommt ein Praktikant zwar reichlich Arbeitserfahrung, weil er oft als vollwertige Arbeitskraft eingesetzt wird, aber mit Zusatzwissen sieht es meist schlecht aus. Das liegt aber oftmals daran, dass die Praktikanten ihre Rechte nicht kennen und meinpraktikum.de sorgt deshalb für Aufklärung.

Eine einheitliche rechtliche Regelung für Praktikanten gibt es nicht. Dennoch kann ein Unternehmen mit einem Praktikanten nicht machen was es will, denn auch als Praktikant hat man seine Rechte. Was erlaubt ist und was nicht, muss aber unter zwei Aspekten berücksichtigt werden und man muss dafür das Praktikum voneinander unterscheiden. Zum einen gibt es ein Pflichtpraktikum, das beispielsweise im Rahmen eines Studiums oder einer beruflichen Ausbildung vorgeschrieben ist. Auf der anderen Seite muss man davon das freiwillige Praktikum unterscheiden.

Bei einem Pflichtpraktikum im Rahmen eines Studiums gilt der Praktikant auch während dem Praktikum als Student und es besteht weiterhin der Ausbildungsvertrag mit der Universität. Aus diesem Grund hat ein solcher Praktikant auch keinen Anspruch auf eine Entlohnung und keinen Urlaubsanspruch.

Bei einem freiwilligen Praktikum hingegen werden die Praktikumsverhältnisse im Paragraph 26 des Berufsbildungsgesetzes geregelt. Hier wird genau festgelegt, welche rechtlichen Bestimmungen für einen Praktikanten gelten. So muss beispielsweise eine Praktikumsvertrag in schriftlicher Form geschlossen werden und der Praktikant hat neben dem Recht auf eine angemessene Entlohnung auch ein Recht auf bezahlten Urlaub und alle arbeitsrechtlich vorgeschriebenen Ruhepausen. Auch ein Recht auf ein umfassendes Praktikumszeugnis ist für den Praktikanten hier klar zugesichert.
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