Abmahnung wegen nicht genehmigter Nebentätigkeit

Abmahnung wegen nicht genehmigter Nebentätigkeit
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Grundsätzlich bedarf es für die Ausübung einer Nebentätigkeit keiner Genehmigung durch den Arbeitgeber. Es darf sich bei dem Zusatzverdienst aber nicht um eine Konkurrenztätigkeit handeln und die Aufnahme des Nebenjobs muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. ... weiter lesen Quelle
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