23.04.2012 12:02 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Abmahnung wegen nicht genehmigter Nebentätigkeit
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Grundsätzlich bedarf es für die Ausübung einer Nebentätigkeit keiner Genehmigung durch den Arbeitgeber. Es darf sich bei dem Zusatzverdienst aber nicht um eine Konkurrenztätigkeit handeln und die Aufnahme des Nebenjobs muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.
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Autor der Pressemeldung "Abmahnung wegen nicht genehmigter Nebentätigkeit" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.