Achtung, Darlehenskunden der Commerzbank AG aufgepasst!
- Pressemitteilung der Firma Rechtsanwaltskanzlei Jakobs, 23.04.2012
Pressemitteilung vom: 23.04.2012 von der Firma Rechtsanwaltskanzlei Jakobs aus Mainz
Kurzfassung: Mainz, 23.04.2012. Kunden der Commerzbank AG, beziehungsweise der ehemaligen Dresdner Bank AG, die Darlehensverträge mit variablen Konditionen abgeschlossen haben, werden um Überprüfung ihrer Darlehensbedingungen gebeten. Wie sich jetzt heraus ...
[Rechtsanwaltskanzlei Jakobs - 23.04.2012] Achtung, Darlehenskunden der Commerzbank AG aufgepasst!
Mainz, 23.04.2012. Kunden der Commerzbank AG, beziehungsweise der ehemaligen Dresdner Bank AG, die Darlehensverträge mit variablen Konditionen abgeschlossen haben, werden um Überprüfung ihrer Darlehensbedingungen gebeten.
Wie sich jetzt heraus stellte, nimmt die Commerzbank AG bei variablen Darlehen Zinsanpassungen "aufgrund der wechselenden Bedingungen am Kapitalmarkt" vor. Die Commerzbank beruft sich hierbei auf eine Vertragsklausel, wonach sie "den Zinssatz während der Laufzeit der Darlehen den wechselenden Verhältnissen am Kapitalmarkt und den sich hieraus ergebenden Veränderungen in angemessener Form anpassen kann".
Derartige Zinsanpassungsklauseln sind jedoch rechtwidrig, wie der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinen Urteilen, Aktenzeichen XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08 schon am 21.04.2009 entschieden hatte. Der BGH hatte in diesen Verfahren erkannt, dass Vertragsklauseln, die Zinsanpassungen aufgrund der Marktlage oder wechselnden Bedingungen am Kapitalmarkt vorsehen, intransparent und damit rechtswidrig sind.
Zur Begründung gab der BGH an, dass schon unklar sei, auf welchen Markt abgestellt werden soll. Gleiches gelte für die Frage, welcher Schwellenwert erreicht sein muss, bis eine Änderung der Marktlage eine Preisänderung rechtfertige. Auf diese Angaben könne nicht verzichtet werden, weil dann die Kreditinstitute einseitig begünstigt würden.
Die Commerzbank AG sieht sich dennoch nicht an Recht und Gesetz gebunden und sieht keine Veranlassung, die Verwendung ihrer rechtswidrigen Zinsanpassungsklausel zu unterlassen. Es ist daher zu befürchten, dass eine Vielzahl von Kunden mit variablen Darlehensbedingungen weiter zur Kasse gebeten werden und die Commerzbank ihnen überhöhte Zinsen abverlangt.
Kunden der Commerzbank AG mit variablen Darlehensbedingungen wird daher angeraten, ihre Darlehensverträge zu überprüfen und gegebenenfalls überhöhte Zinsen zurück zu verlangen. Das Verhalten der Commerzbank von ihren Kunden Zinsen zu verlangen, die sie nach der Gesetzeslage nicht verlangen darf, ist skandalös und ein schlechtes Aushängeschild für die Kreditinstitute in der heutigen Zeit, unabhängig davon, dass mit diesem Verhalten auch strafrechtliche Tatbestände verwirklicht sein könnten, meint Rechtsanwältin Heidrun Jakobs, Mainz, die mehrere Commerzbank-Kunden anwaltlich vertritt.
Weitere Informationen:
Heidrun Jakobs, LL.M.
Rechtsanwältin
An der Hasenquelle 31
55120 Mainz
Tel.: 06131/ 945 99 90
Fax: 06131/ 945 99 93
www.kanzleijakobs.de
info@kanzleijakobs.de
Mainz, 23.04.2012. Kunden der Commerzbank AG, beziehungsweise der ehemaligen Dresdner Bank AG, die Darlehensverträge mit variablen Konditionen abgeschlossen haben, werden um Überprüfung ihrer Darlehensbedingungen gebeten.
Wie sich jetzt heraus stellte, nimmt die Commerzbank AG bei variablen Darlehen Zinsanpassungen "aufgrund der wechselenden Bedingungen am Kapitalmarkt" vor. Die Commerzbank beruft sich hierbei auf eine Vertragsklausel, wonach sie "den Zinssatz während der Laufzeit der Darlehen den wechselenden Verhältnissen am Kapitalmarkt und den sich hieraus ergebenden Veränderungen in angemessener Form anpassen kann".
Derartige Zinsanpassungsklauseln sind jedoch rechtwidrig, wie der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinen Urteilen, Aktenzeichen XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08 schon am 21.04.2009 entschieden hatte. Der BGH hatte in diesen Verfahren erkannt, dass Vertragsklauseln, die Zinsanpassungen aufgrund der Marktlage oder wechselnden Bedingungen am Kapitalmarkt vorsehen, intransparent und damit rechtswidrig sind.
Zur Begründung gab der BGH an, dass schon unklar sei, auf welchen Markt abgestellt werden soll. Gleiches gelte für die Frage, welcher Schwellenwert erreicht sein muss, bis eine Änderung der Marktlage eine Preisänderung rechtfertige. Auf diese Angaben könne nicht verzichtet werden, weil dann die Kreditinstitute einseitig begünstigt würden.
Die Commerzbank AG sieht sich dennoch nicht an Recht und Gesetz gebunden und sieht keine Veranlassung, die Verwendung ihrer rechtswidrigen Zinsanpassungsklausel zu unterlassen. Es ist daher zu befürchten, dass eine Vielzahl von Kunden mit variablen Darlehensbedingungen weiter zur Kasse gebeten werden und die Commerzbank ihnen überhöhte Zinsen abverlangt.
Kunden der Commerzbank AG mit variablen Darlehensbedingungen wird daher angeraten, ihre Darlehensverträge zu überprüfen und gegebenenfalls überhöhte Zinsen zurück zu verlangen. Das Verhalten der Commerzbank von ihren Kunden Zinsen zu verlangen, die sie nach der Gesetzeslage nicht verlangen darf, ist skandalös und ein schlechtes Aushängeschild für die Kreditinstitute in der heutigen Zeit, unabhängig davon, dass mit diesem Verhalten auch strafrechtliche Tatbestände verwirklicht sein könnten, meint Rechtsanwältin Heidrun Jakobs, Mainz, die mehrere Commerzbank-Kunden anwaltlich vertritt.
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