Bundestagsabgeordnete bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in Straßburg
- Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 23.04.2012
Pressemitteilung vom: 23.04.2012 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin
Kurzfassung: Die Parlamentarische Versammlung des Europarates tritt vom 23. bis 27. April 2012 in Straßburg zu ihrer zweiten von vier Teilsitzungswochen in diesem Jahr zusammen. Der Deutsche Bundestag wird mit 16 Abgeordneten aus allen Fraktionen vertreten ...
[Deutscher Bundestag - 23.04.2012] Bundestagsabgeordnete bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in Straßburg
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates tritt vom 23. bis 27. April 2012 in Straßburg zu ihrer zweiten von vier Teilsitzungswochen in diesem Jahr zusammen. Der Deutsche Bundestag wird mit 16 Abgeordneten aus allen Fraktionen vertreten sein. Die deutsche Delegation wird vom Abgeordneten Joachim Hörster (CDU/CSU) geleitet.
Ein Beratungsschwerpunkt der Sitzungswoche sind die Ergebnisse der Regierungskonferenz von Brighton zur Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Dazu wird es eine Aktualitätsdebatte geben (26. April, 15.30 Uhr). Delegationsleiter Joachim Hörster erklärte vorab, es sei in Brighton gelungen, die befürchtete Schwächung des Gerichtshofes zu verhindern. Seine Rolle als entscheidende Instanz in der Auslegung der Europäischen Konvention für Menschenrechte bleibe unangefochten. Die beschlossenen Maßnahmen trügen zum Abbau des hohen Bestands an Beschwerden bei. Die damit verbundene Stärkung der Effizienz des Gerichts eröffne auch die Möglichkeit, sich auf schwerwiegende Verstöße gegen die Konvention konzentrieren zu können.
Auf der Tagesordnung der Versammlung steht ferner eine Dringlichkeitsdebatte zur Situation in Syrien (26. April, 10 Uhr), bei der Joachim Hörster für die Gruppe der Europäischen Volkspartei sprechen wird.
Abgeordnete Marieluise Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ist Berichterstatterin im Ausschuss für Recht und Menschenrechte, für den sie eine Stellungnahme zum Bericht des griechischen Abgeordneten Nikolaos Dendias aus dem Ausschuss für Wanderbewegungen, Flüchtlinge und Vertriebene zum Thema "Lage der Binnenvertriebenen und Rückkehrer in der Nordkaukasusregion" vorlegen wird (26. April, 15.30 Uhr). Der Bericht beschreibt die soziale und wirtschaftliche Notlage der Menschen. In ihrer Stellungnahme geht Abg. Beck auf die juristischen und menschenrechtlichen Aspekte ein, darunter das Klima der Straflosigkeit (vor allem in der Republik Tschetschenien), die schwierige Lage von Menschenrechtsaktivisten, insbesondere derjenigen, die sich um Binnenvertriebene und Rückkehrer kümmern, sowie Bedrohungen und Gewalt gegenüber Flüchtlingen, die sich in anderen Landesteilen Russlands und im europäischen Ausland aufhalten.
Weitere Informationen zum Verlauf der Sitzungswoche und die Ergebnisse der Abstimmungen sind auf der Website der Versammlung erhältlich: http://assembly.coe.int.
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: +49 (0)30 227 0
Fax: +49 (0)30 227-36878 oder 227 36979
E-Mail: mail@bundestag.de
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates tritt vom 23. bis 27. April 2012 in Straßburg zu ihrer zweiten von vier Teilsitzungswochen in diesem Jahr zusammen. Der Deutsche Bundestag wird mit 16 Abgeordneten aus allen Fraktionen vertreten sein. Die deutsche Delegation wird vom Abgeordneten Joachim Hörster (CDU/CSU) geleitet.
Ein Beratungsschwerpunkt der Sitzungswoche sind die Ergebnisse der Regierungskonferenz von Brighton zur Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Dazu wird es eine Aktualitätsdebatte geben (26. April, 15.30 Uhr). Delegationsleiter Joachim Hörster erklärte vorab, es sei in Brighton gelungen, die befürchtete Schwächung des Gerichtshofes zu verhindern. Seine Rolle als entscheidende Instanz in der Auslegung der Europäischen Konvention für Menschenrechte bleibe unangefochten. Die beschlossenen Maßnahmen trügen zum Abbau des hohen Bestands an Beschwerden bei. Die damit verbundene Stärkung der Effizienz des Gerichts eröffne auch die Möglichkeit, sich auf schwerwiegende Verstöße gegen die Konvention konzentrieren zu können.
Auf der Tagesordnung der Versammlung steht ferner eine Dringlichkeitsdebatte zur Situation in Syrien (26. April, 10 Uhr), bei der Joachim Hörster für die Gruppe der Europäischen Volkspartei sprechen wird.
Abgeordnete Marieluise Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ist Berichterstatterin im Ausschuss für Recht und Menschenrechte, für den sie eine Stellungnahme zum Bericht des griechischen Abgeordneten Nikolaos Dendias aus dem Ausschuss für Wanderbewegungen, Flüchtlinge und Vertriebene zum Thema "Lage der Binnenvertriebenen und Rückkehrer in der Nordkaukasusregion" vorlegen wird (26. April, 15.30 Uhr). Der Bericht beschreibt die soziale und wirtschaftliche Notlage der Menschen. In ihrer Stellungnahme geht Abg. Beck auf die juristischen und menschenrechtlichen Aspekte ein, darunter das Klima der Straflosigkeit (vor allem in der Republik Tschetschenien), die schwierige Lage von Menschenrechtsaktivisten, insbesondere derjenigen, die sich um Binnenvertriebene und Rückkehrer kümmern, sowie Bedrohungen und Gewalt gegenüber Flüchtlingen, die sich in anderen Landesteilen Russlands und im europäischen Ausland aufhalten.
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Über Deutscher Bundestag:
Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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