Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Luxemburg unterzeichnet

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium der Finanzen (BMF), 23.04.2012
Pressemitteilung vom: 23.04.2012 von der Firma Bundesministerium der Finanzen (BMF) aus Berlin

Kurzfassung: Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und Finanzminister Luc Frieden haben am 23. April 2012 in Berlin das neue Abkommen zur Vermeidung der

[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 23.04.2012] Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Luxemburg unterzeichnet


Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und Finanzminister Luc Frieden haben am 23. April 2012 in Berlin das neue Abkommen zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg unterzeichnet. Es handelt sich um eine umfassende Überarbeitung des alten Abkommens. Es entspricht in Struktur und Inhalt dem Musterabkommen der OECD sowie den deutschen und luxemburgischen Grundsätzen zur DBA-Politik. Damit ist der Abschluss eines modernen DBA gelungen, das eine doppelte Besteuerung in den beiden Ländern vermeidet. Doppelbesteuerungen sind ein erhebliches Hindernis für Handel und Investitionen . Das Abkommen hilft die beiderseitigen Wirtschaftsbeziehungen zu vertiefen und zu fördern. Eine wichtige Neuerung ist die Senkung der Quellensteuersätze bei Dividenden. An dem Nullsatz für Zinsen und dem Quellensteuersatz in Höhe von fünf Prozent bei Lizenzgebühren wird festgehalten.DasAbkommenenthält nun auch eine Regelungzur Besteuerung vonRuhegehälter aus der Sozialversicherung sowie der Betriebsrenten, diekünftig dem Quellensteuerstaat zugeordnet werden. Das schafft Rechtsklarheit für viele Rentner. Doppelbesteuerungsabkommen haben zudem das Ziel, eine Besteuerung auch in grenzüberschreitenden Fällen sicherzustellen.Das neue Abkommen wird mit Austausch der Ratifikationsurkunden das derzeit noch geltende Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahr 1958 ersetzen.


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Über Bundesministerium der Finanzen (BMF):
Kernaufgabe des Bundesministers der Finanzen ist die Gestaltung der Finanzpolitik und die Grundausrichtung der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Ihm kommt damit eine zent­rale Steuerungsfunktion innerhalb der Bundesregierung zu. Im Rahmen der vom Bundes­kanzler vorgegebenen politischen Richtlinien koordiniert der Bundesfinanzminister die Haus­haltsvoranschläge der einzelnen Ministerien und entwirft so den jährlichen Bundeshaushalt. Dabei verfügt der Minister über ein Widerspruchsrecht bei allen finanzpolitischen Entschei­dungen der Regierung. So bündelt das Bundesfinanzministerium die finanziellen Belange der Regierung im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik.

Im Rahmen der Steuerpolitik sichert die Bundesregierung die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates. Dabei muss gewährleistet sein, dass Leistungsanreize und Leistungswille der Bürger und Unternehmen nicht beeinträchtigt werden. Zudem muss die Steuerpolitik die Sicherung der ökologischen Grundlagen unseres Gemeinwesens unterstützen.

Im Zuge des europäischen Integrations- (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion) und des weltweiten Globalisierungsprozesses gewinnt die europäische und internationale Wirtschafts- und Währungspolitik als zusätzlicher Aufgabenschwerpunkt zunehmend an Bedeutung.

Darüber hinaus ist das Bundesministerium der Finanzen auch zuständig für die deutschen Postwertzeichen, die Regelung der Kriegsfolgelasten, das Bundesvermögen und den Zoll.

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