Insolvenzordnung: Möglichkeit des Neustarts erleichtert Unternehmensgründungen
- Pressemitteilung der Firma Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung DIW Berlin, 02.02.2011
Pressemitteilung vom: 02.02.2011 von der Firma Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung DIW Berlin aus Berlin
Kurzfassung: Kürzere Wohlverhaltensperiode könnte Selbständigkeit noch attraktiver machen Seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 wagen auch Menschen mit vergleichsweise geringem Vermögen verstärkt den Schritt in die Selbständigkeit. Dies ...
[Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung DIW Berlin - 02.02.2011] Insolvenzordnung: Möglichkeit des Neustarts erleichtert Unternehmensgründungen
Kürzere Wohlverhaltensperiode könnte Selbständigkeit noch attraktiver machen
Seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 wagen auch Menschen mit vergleichsweise geringem Vermögen verstärkt den Schritt in die Selbständigkeit. Dies ergibt eine aktuelle Studie des DIW Berlin. "Eine weitere Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf drei Jahre könnte deshalb die Selbständigkeit in Deutschland attraktiver machen", sagte DIW-Experte Frank Fossen mit Blick auf die von der Bundesregierung derzeit geplante Anpassung der Insolvenzordnung. Ein Kernpunkt der geplanten Novelle ist die Halbierung der Wohlverhaltensphase auf drei Jahre.
Die Ausgestaltung des Insolvenzrechts ist für Selbständige besonders wichtig, da die Eigentümer persönlich für die Schulden von Personenunternehmen haften. Seit 1999 haben insolvente Privatpersonen in Deutschland erstmals die Möglichkeit eines Neustarts durch Restschuldbefreiung nach Ablauf einer aktuell sechsjährigen Wohlverhaltensphase.
Möglichkeit der Restschuldbefreiung begrenzt Risiken der Selbständigkeit
Das Insolvenzrecht und die ökonomischen Risiken der Selbständigkeit sind eng miteinander verbunden. So wirkt die Insolvenzordnung einerseits wie eine staatliche Versicherung, die das Risiko der Selbständigkeit begrenzt. Andererseits bedeutet eine Restschuldbefreiung, dass die Gläubiger auf einem Teil ihrer Forderungen sitzenbleiben. Deshalb kompensieren Banken das durch die Restschuldbefreiung an sie abgegebene Risiko durch höhere Kreditzinsen oder eingeschränkte Kreditvergabe. Theoretisch kann das die Selbständigkeit erschweren. "Der Versicherungseffekt überwiegt jedoch den Zinseffekt", fasst Frank Fossen die Ergebnisse seiner empirischen Studie zusammen. Daraus könne man schließen, dass eine Reduzierung der Wohlverhaltensphase auf drei Jahre einen weiteren Impuls für die Gründungsaktivität in Deutschland geben dürfte.
Insolvenzordnung: Möglichkeit des Neustarts erleichtert Unternehmensgründungen
Von Frank Fossen. In: Wochenbericht 5/2011
Pressestelle
Renate Bogdanovic
Susanne Marcus
presse@diw.de
Mohrenstraße 58
10117 Berlin
Telefon: +49-30-897 89-249 oder -493
Telefax: +49-30-897 89-200
Presse-Handy außerhalb der Bürozeiten: +49-174-319-3131
www.diw.de
facebook.com/diw.de
twitter.com/DIW_Berlin
Kürzere Wohlverhaltensperiode könnte Selbständigkeit noch attraktiver machen
Seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 wagen auch Menschen mit vergleichsweise geringem Vermögen verstärkt den Schritt in die Selbständigkeit. Dies ergibt eine aktuelle Studie des DIW Berlin. "Eine weitere Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf drei Jahre könnte deshalb die Selbständigkeit in Deutschland attraktiver machen", sagte DIW-Experte Frank Fossen mit Blick auf die von der Bundesregierung derzeit geplante Anpassung der Insolvenzordnung. Ein Kernpunkt der geplanten Novelle ist die Halbierung der Wohlverhaltensphase auf drei Jahre.
Die Ausgestaltung des Insolvenzrechts ist für Selbständige besonders wichtig, da die Eigentümer persönlich für die Schulden von Personenunternehmen haften. Seit 1999 haben insolvente Privatpersonen in Deutschland erstmals die Möglichkeit eines Neustarts durch Restschuldbefreiung nach Ablauf einer aktuell sechsjährigen Wohlverhaltensphase.
Möglichkeit der Restschuldbefreiung begrenzt Risiken der Selbständigkeit
Das Insolvenzrecht und die ökonomischen Risiken der Selbständigkeit sind eng miteinander verbunden. So wirkt die Insolvenzordnung einerseits wie eine staatliche Versicherung, die das Risiko der Selbständigkeit begrenzt. Andererseits bedeutet eine Restschuldbefreiung, dass die Gläubiger auf einem Teil ihrer Forderungen sitzenbleiben. Deshalb kompensieren Banken das durch die Restschuldbefreiung an sie abgegebene Risiko durch höhere Kreditzinsen oder eingeschränkte Kreditvergabe. Theoretisch kann das die Selbständigkeit erschweren. "Der Versicherungseffekt überwiegt jedoch den Zinseffekt", fasst Frank Fossen die Ergebnisse seiner empirischen Studie zusammen. Daraus könne man schließen, dass eine Reduzierung der Wohlverhaltensphase auf drei Jahre einen weiteren Impuls für die Gründungsaktivität in Deutschland geben dürfte.
Insolvenzordnung: Möglichkeit des Neustarts erleichtert Unternehmensgründungen
Von Frank Fossen. In: Wochenbericht 5/2011
Pressestelle
Renate Bogdanovic
Susanne Marcus
presse@diw.de
Mohrenstraße 58
10117 Berlin
Telefon: +49-30-897 89-249 oder -493
Telefax: +49-30-897 89-200
Presse-Handy außerhalb der Bürozeiten: +49-174-319-3131
www.diw.de
facebook.com/diw.de
twitter.com/DIW_Berlin
Über Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung DIW Berlin:
Das DIW Berlin ist das größte Wirtschaftsforschungsinstitut in Deutschland. Es ist als unabhängiges Institut ausschließlich gemeinnützigen Zwecken verpflichtet und betreibt Grundlagenforschung und wirtschaftspolitische Beratung. 1925 wurde das DIW Berlin als Institut für Konjunkturforschung gegründet und erhielt einige Jahre später seinen heutigen Namen. Den Sitz hat es seit seiner Gründung in Berlin.
Firmenkontakt:
Pressestelle
Renate Bogdanovic
Susanne Marcus
presse@diw.de
Mohrenstraße 58
10117 Berlin
Telefon: +49-30-897 89-249 oder -493
Telefax: +49-30-897 89-200
Presse-Handy außerhalb der Bürozeiten: +49-174-319-3131
www.diw.de
facebook.com/diw.de
twitter.com/DIW_Berlin
Das DIW Berlin ist das größte Wirtschaftsforschungsinstitut in Deutschland. Es ist als unabhängiges Institut ausschließlich gemeinnützigen Zwecken verpflichtet und betreibt Grundlagenforschung und wirtschaftspolitische Beratung. 1925 wurde das DIW Berlin als Institut für Konjunkturforschung gegründet und erhielt einige Jahre später seinen heutigen Namen. Den Sitz hat es seit seiner Gründung in Berlin.
Firmenkontakt:
Pressestelle
Renate Bogdanovic
Susanne Marcus
presse@diw.de
Mohrenstraße 58
10117 Berlin
Telefon: +49-30-897 89-249 oder -493
Telefax: +49-30-897 89-200
Presse-Handy außerhalb der Bürozeiten: +49-174-319-3131
www.diw.de
facebook.com/diw.de
twitter.com/DIW_Berlin
Die Pressemeldung "Insolvenzordnung: Möglichkeit des Neustarts erleichtert Unternehmensgründungen" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Insolvenzordnung: Möglichkeit des Neustarts erleichtert Unternehmensgründungen" ist Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung DIW Berlin.