Fahrverbot für Gespanne und Wohnmobile: Italienische Panoramaküste bleibt tabu
- Pressemitteilung der Firma ADAC, 24.04.2012
Pressemitteilung vom: 24.04.2012 von der Firma ADAC aus München
Kurzfassung: ADAC Maps informiert über Straßensperrungen und Ausweichrouten Die süditalienische Amalfiküste ist für Wohnwagengespanne und Wohnmobile weiterhin gesperrt. Auf der rund 40 km langen Strecke der SS 163 gilt für sie von Vietri sul Mare bis ...
[ADAC - 24.04.2012] Fahrverbot für Gespanne und Wohnmobile: Italienische Panoramaküste bleibt tabu
ADAC Maps informiert über Straßensperrungen und Ausweichrouten
Die süditalienische Amalfiküste ist für Wohnwagengespanne und Wohnmobile weiterhin gesperrt. Auf der rund 40 km langen Strecke der SS 163 gilt für sie von Vietri sul Mare bis Positano ein Fahrverbot von morgens halb sieben bis Mitternacht. Ursprünglich galt diese Regelung nur für die Reisesaison. Vor einigen Jahren wurden sie auf das ganze Jahr ausgedehnt, wird aber jährlich überprüft. Wer gegen das Fahrverbot verstößt, muss mit einer Geldbuße von mindestens 80 Euro rechnen.
Für Pkw gibt es keine Beschränkungen. Touristenbusse mit einer Höhe von mindestens vier Metern oder einer Länge von mehr als 10,36 Metern dürfen die Strecke zu keiner Zeit mehr befahren.
Wer sich von keinen weiteren gesperrten Straßen überraschen lassen möchte, sollte seine Route vor Reisebeginn über ADAC Maps planen. Die digitale Kartenplattform bietet ein RundumPaket für Reise und Freizeit mit über 40 ver-schiedenen Informationskategorien und einer Routenplanung für Pkw, Motor-rad-, Wohnmobil- und Caravanfahrer an.
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80686 München
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Fax (0 89) 76 76-28 01
presse@adac.de
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ADAC Maps informiert über Straßensperrungen und Ausweichrouten
Die süditalienische Amalfiküste ist für Wohnwagengespanne und Wohnmobile weiterhin gesperrt. Auf der rund 40 km langen Strecke der SS 163 gilt für sie von Vietri sul Mare bis Positano ein Fahrverbot von morgens halb sieben bis Mitternacht. Ursprünglich galt diese Regelung nur für die Reisesaison. Vor einigen Jahren wurden sie auf das ganze Jahr ausgedehnt, wird aber jährlich überprüft. Wer gegen das Fahrverbot verstößt, muss mit einer Geldbuße von mindestens 80 Euro rechnen.
Für Pkw gibt es keine Beschränkungen. Touristenbusse mit einer Höhe von mindestens vier Metern oder einer Länge von mehr als 10,36 Metern dürfen die Strecke zu keiner Zeit mehr befahren.
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