Wohnen im Großraum München

  • Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 24.04.2012
Pressemitteilung vom: 24.04.2012 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München

Kurzfassung: Innenminister Joachim Herrmann setzt sich für mehr bezahlbaren Wohnraum ein Die Lage auf dem Münchner Wohnungsmarkt ist angespannt. Doch die Bayerische Staatsregierung steuert mit einer aktiven Wohnungspolitik dagegen. "Für die Bayerische ...

[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 24.04.2012] Wohnen im Großraum München


Innenminister Joachim Herrmann setzt sich für mehr bezahlbaren Wohnraum ein

Die Lage auf dem Münchner Wohnungsmarkt ist angespannt. Doch die Bayerische Staatsregierung steuert mit einer aktiven Wohnungspolitik dagegen. "Für die Bayerische Staatsregierung hat die Wohnraumförderung eine hohe Priorität. Allein damit kann man die zunehmenden Wohnungsmarktanspannungen im Ballungsraum München jedoch nicht lösen. Wir müssen zum Beispiel auch die Investoren im frei finanzierten Wohnungsbau gewinnen. Ich werde mich daher weiterhin dafür einsetzen, dass der Wohnungsbau bundesweit durch bessere steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten angekurbelt wird", sagte Innenminister Joachim Herrmann heute bei einem Pressegespräch zum Wohnen im Großraum München. "Ich werde außerdem die maßgeblichen Akteure und Fachleute zu einem offenen Gedanken- und Meinungsaustausch einladen. Von einem solchen Austausch im Rahmen einer Wohnungsbaukonferenz in München erwarte ich mir Impulse und Ideen, mit denen eine Verbesserung der Wohnungsversorgung in München erreicht werden kann", so Herrmann weiter.

Mit dem Zweckentfremdungsrecht hat die Staatsregierung bereits ein Instrument entwickelt, das sich gerade in der Landeshauptstadt als wirksames Werkzeug zur Sicherung von Wohnraum erwiesen hat. Zudem ermöglicht das Bayerische Wohnungsbindungsrecht den Kommunen eine gezielte Belegung von preisgünstigem Wohnraum je nach Bedürftigkeit. Doch die Staatsregierung sieht auch die Stadt gefordert. Die muss die Baurechtschaffung forcieren. Die verfassungsrechtlich festgeschriebene Planungshoheit der Kommunen ist ein wichtiges Steuerungsinstrument zur Schaffung von Bauflächen. So sind zum Beispiel die neuen Stadtviertel an der Nordheide, am Ackermannbogen, in Riem, auf der Theresienhöhe und die Bebauung auf den Konversionsflächen der Bahn an der Arnulfstraße, Landsbergerstraße und im Hirschgartenareal entstanden. Auch weitere Konversionsgelände, wie die ehemalige Funk- und Bayernkaserne, müssen jetzt schnell dem Wohnungsbau zugeführt werden.

Das vom Freistaat Bayern mit Zuschüssen geförderte Modellprojekt "Siedlungsentwicklung und Mobilität" hat ergeben, dass es in der Stadt München und in den Umlandgemeinden im Umkreis der U-Bahn- und S-Bahn-Stationen noch potenzielle Wohnbauflächen in beträchtlichem Umfang gibt. Herrmann: "Die Überplanung und Bebauung dieser Flächen könnte ein wichtiger Beitrag zur Schaffung von mehr Wohnraum sein. Hier sind die Umlandgemeinden gefragt. Daneben gibt es gute Beispiele, wie man in Wohnanlagen und Wohnvierteln nachträglich mehr Wohnungen unterbringen kann. Eigene Grundstücke setzt der Freistaat nach Möglichkeit zum Wohnungsbau ein. Seit 2005 errichtete die Stadi-Bau GmbH 800 Wohnungen in München. In Bau sind noch einmal 100 Staatsbedienstetenwohnungen in der Schachenmayerstraße.

Um zusätzliche Einnahmen zu erhalten, haben in den letzten Jahren mehrere Bundesländer die Grunderwerbssteuer angehoben. 2011 hat das grün-rot regierte Baden-Württemberg die Grunderwerbssteuer von 3,5 auf fünf Prozent angehoben. Zum 1. April ist das Land Berlin mit einer Erhöhung von 4,5 auf fünf Prozent gefolgt. Herrmann hält das für den falschen Weg. "Es macht keinen Sinn, wenn der Staat mit der einen Hand die Wohneigentumsbildung mit Förderdarlehen unterstützt und mit der anderen Hand das Geld mit der Grunderwerbssteuer wieder nimmt. Wir heben die Grunderwerbssteuer nicht an!"

Bayern fordert beim Neubau von Mietwohnungen einen degressiven Abschreibungssatz von vier Prozent in den ersten acht Jahren. Außerdem sollen Bauherren, die ihre Neubauten über die gesetzlichen Anforderungen hinaus energetisch optimieren, zusätzlich gefördert werden. Bisher stieß ein entsprechender Gesetzentwurf Bayerns auf den Widerstand anderer Bundesländer. Auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde 2011 im Bundesrat gegen die Stimmen Bayerns abgelehnt.


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Über Bayerisches Staatsministerium des Innern:
Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.

Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.

Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.

Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.

An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.

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