24.04.2012 18:56 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Abhängige Finanzberatung auf Provision führt oft zu schlechten Ergebnissen, Mifid soll Abhilfe schaffen
Abhängige Finanzberatung auf Provision führt oft zu schlechten Ergebnissen, Mifid soll Abhilfe schaffenKurzfassung: Anlegern wird von provisionsabhängigen Bankberatern häufig ein teures Produkt empfohlen und verkauft, wodurch diesen zwar eine willkommene Provision ausgezahlt wird, den Anlegern allerdings horrende Kosten entstehen können.
Abhängige Finanzberatung auf Provision führt oft zu schlechten Ergebnissen, Mifid soll Abhilfe schaffen
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 24.04.2012] Anlegern wird von provisionsabhängigen Bankberatern häufig ein teures Produkt empfohlen und verkauft, wodurch diesen zwar eine willkommene Provision ausgezahlt wird, den Anlegern allerdings horrende Kosten entstehen können. GRP Rainer Rechtsanwälte Sterberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus:
Bei vielen Bankberatern herrscht ein gewaltiger Interessenkonflikt zwischen der ordnungsgemäßen und vor allem kundengerechten Beratung des Anlegers und der möglichen Provision der Fondgesellschaften, welche dem Verkäufer winkt. So gibt es auch bei Produkten der Bank einige, die besonders hohe Prämien ausschütten, welche aufgrund dessen einen sehr hohen Anreiz zum Verkauf bieten. Des Weiteren erhalten Banken allerdings für den Verkauf bestimmter Produkte nicht nur eine einmalige Abschlussgebühr, sondern teilweise auch eine Bestandsprovision, welche so lange ausgezahlt wird, wie der Kunde das jeweilige Produkt im Depot behält. Mithin erhalten provisionsabhängige Berater mitunter mehrere Provisionen für den Verkauf eines bestimmten Produktes, wodurch eine unabhängige Beratung des Anlegers beeinflusst werden könnte.
Diese Zahlungen an den Berater werden teilweise dem Kunden nur unzureichend offengelegt. Zwar hat der Bundesgerichtshof festgelegt, dass seit Anfang 2010 Beratungsprotokolle geführt und dem Kunden ausgehändigt werden müssen. Allerdings dienen diese Protokolle meist den Banken, welche auf dieses verweisen können, wodurch dem Kunden die jedoch Möglichkeit genommen wird sich auf eventuelle Unkenntnis zu berufen.
Im Herbst diesen Jahres, soll allerdings die Reform der Finanzmarktrichtlinie (Mifid) verabschiedet werden, welche als ein Kernpunkt die Aufspaltung des Beratermarktes vorsieht. Eine solche Aufspaltung soll bezwecken, dass tatsächlich nur Berater, welche auf eine verkaufsabhängige Prämie verzichten , als unabhängig gelten.
Allerdings besteht Skepsis darüber, ob die Mifid ausreichend ist, dem Kunden eine unabhängige Anlageberatung zu gewährleisten. So fehlen unter anderem genauere Regelungen bezüglich der Bezahlung der Berater. So lange diese weiterhin durch die Finanzindustrie und nicht auf Honorarbasis erfolgt, könnten Zweifel an der Unabhängigkeit der Beratung bestehen. Auf der anderen Seite muss eine Honorarberatung allerdings auch keine Garantie für eine gute Beratung darstellen.
Problematisch ist allerdings, dass viele deutsche Banken auf die Zahlungen der oben genannten Provisionen angewiesen sind, da zahlreiche Bankleistungen umsonst angeboten werden und somit andere Verdienstmöglichkeiten im Bereich des Privatkundengeschäfts arg begrenzt sind.
http://www.grprainer.com/Bank-und-Kapitalmarkrecht.html
Bei vielen Bankberatern herrscht ein gewaltiger Interessenkonflikt zwischen der ordnungsgemäßen und vor allem kundengerechten Beratung des Anlegers und der möglichen Provision der Fondgesellschaften, welche dem Verkäufer winkt. So gibt es auch bei Produkten der Bank einige, die besonders hohe Prämien ausschütten, welche aufgrund dessen einen sehr hohen Anreiz zum Verkauf bieten. Des Weiteren erhalten Banken allerdings für den Verkauf bestimmter Produkte nicht nur eine einmalige Abschlussgebühr, sondern teilweise auch eine Bestandsprovision, welche so lange ausgezahlt wird, wie der Kunde das jeweilige Produkt im Depot behält. Mithin erhalten provisionsabhängige Berater mitunter mehrere Provisionen für den Verkauf eines bestimmten Produktes, wodurch eine unabhängige Beratung des Anlegers beeinflusst werden könnte.
Diese Zahlungen an den Berater werden teilweise dem Kunden nur unzureichend offengelegt. Zwar hat der Bundesgerichtshof festgelegt, dass seit Anfang 2010 Beratungsprotokolle geführt und dem Kunden ausgehändigt werden müssen. Allerdings dienen diese Protokolle meist den Banken, welche auf dieses verweisen können, wodurch dem Kunden die jedoch Möglichkeit genommen wird sich auf eventuelle Unkenntnis zu berufen.
Im Herbst diesen Jahres, soll allerdings die Reform der Finanzmarktrichtlinie (Mifid) verabschiedet werden, welche als ein Kernpunkt die Aufspaltung des Beratermarktes vorsieht. Eine solche Aufspaltung soll bezwecken, dass tatsächlich nur Berater, welche auf eine verkaufsabhängige Prämie verzichten , als unabhängig gelten.
Allerdings besteht Skepsis darüber, ob die Mifid ausreichend ist, dem Kunden eine unabhängige Anlageberatung zu gewährleisten. So fehlen unter anderem genauere Regelungen bezüglich der Bezahlung der Berater. So lange diese weiterhin durch die Finanzindustrie und nicht auf Honorarbasis erfolgt, könnten Zweifel an der Unabhängigkeit der Beratung bestehen. Auf der anderen Seite muss eine Honorarberatung allerdings auch keine Garantie für eine gute Beratung darstellen.
Problematisch ist allerdings, dass viele deutsche Banken auf die Zahlungen der oben genannten Provisionen angewiesen sind, da zahlreiche Bankleistungen umsonst angeboten werden und somit andere Verdienstmöglichkeiten im Bereich des Privatkundengeschäfts arg begrenzt sind.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com/
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