Verbraucherzentrale Hamburg wirft Falschberatung hinsichtlich Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt vor

Verbraucherzentrale Hamburg wirft Falschberatung hinsichtlich Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt vor
Kurzfassung: Die Verbraucherschutzzentrale Hamburg schließt sich den Aussagen der Anleger an, dass bezüglich der Kapitalanlage Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt (ehemals SEB Kapitalprotekt) falsch bzw. nicht ausreichend beraten wurde. Betroffen seien hier insbesondere Anleger, welche in Anteile der Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P und Kapitalprotekt Substanz P investiert haben.
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[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 24.04.2012] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com raten: Laut der Verbraucherzentrale Hamburg wurden noch nach der Schließung offener Immobilienfonds, an welchen der Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt beteiligt ist, weiterhin Anteile des Vermögensverwaltungsfonds verkauft , allerdings ohne die Kunden über die potenziellen Risiken ausreichend zu informieren. So sollen auch während der Finanzkriese im Jahr 2008 Anlegern weiterhin der Erwerb von Anteilen am Fond als sicher verkauft worden sein.
Anleger sollten sich nicht ausschließlich auf die künftige Entwicklung des Fonds verlassen, sondern außerdem den Rat eines spezialisierten Anwaltes, bezüglich möglicher Schadensersatzansprüche aufgrund von Falschberatung, einholen.
Da solche Ansprüche allerdings im Regelfall der Verjährung unterliegen, wird geraten rasch zu handeln um möglichen Rechtsrat einzuholen.

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