Arbeitszeitrichtlinie nicht für Ehrenamtliche

  • Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 24.04.2012
Pressemitteilung vom: 24.04.2012 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München

Kurzfassung: Innenminister Joachim Herrmann begrüßt positives Signal der EU-Kommission: "Arbeitszeitrichtlinie darf nicht auf Ehrenamtliche ausgedehnt werden – Bayerischer Druck zeigt ersten Erfolg - Diskussion muss beendet werden" Die EU-Kommission hat in ...

[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 24.04.2012] Arbeitszeitrichtlinie nicht für Ehrenamtliche


Innenminister Joachim Herrmann begrüßt positives Signal der EU-Kommission: "Arbeitszeitrichtlinie darf nicht auf Ehrenamtliche ausgedehnt werden – Bayerischer Druck zeigt ersten Erfolg - Diskussion muss beendet werden" Die EU-Kommission hat in einer Pressemitteilung klar gestellt, dass es keinen förmlichen Vorschlag für eine Höchstgrenze von 48 Arbeitsstunden für ehrenamtlich Tätige gebe. Dabei hat sie auch die Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehren und die Notwendigkeit ihrer ständigen Einsatzbereitschaft unterstrichen. Für Innenminister Joachim Herrmann ist das ein positives Signal: "Ich begrüße diese Klarstellung der EU-Kommission. Ich habe bereits mehrfach deutlich gemacht, dass die EU-Arbeitszeitrichtlinie nicht auf die ehrenamtliche Tätigkeit ausgedehnt werden darf. Unser Druck zeigt jetzt offenbar ersten Erfolg." Eine Ausdehnung der EU-Arbeitszeitrichtlinie hätte zur Folge, dass bei der Berechnung der zulässigen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche neben der hauptamtlichen Tätigkeit auch die Stunden für einen ehrenamtlichen Dienst berücksichtigt werden müssten. Herrmann: "Das wäre das Ende des bisherigen Systems der ehrenamtlichen Tätigkeit. In Bayern engagieren sich fast 3,8 Millionen Bürger ehrenamtlich, allein bei den Freiwilligen Feuerwehren sind es über 320.000. Bayern braucht dieses Engagement."

( Ganze Meldung unter http://www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2012/131.php )


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Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.

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Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.

Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.

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