UNA 18/2 - SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gutachten belegt Rechtswidrigkeit des Besetzungsverfahrens

  • Pressemitteilung der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag, 24.04.2012
Pressemitteilung vom: 24.04.2012 von der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag aus Wiesbaden

Kurzfassung: Das von SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN beantragte und inzwischen vorliegende Gutachten von Prof. Matthias Pechstein zur rechtlichen Beurteilung des Vorgehens Volker Bouffier und Boris Rhein bei der Besetzung der Stelle des Präsidenten der ...

[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 24.04.2012] UNA 18/2 - SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gutachten belegt Rechtswidrigkeit des Besetzungsverfahrens


Das von SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN beantragte und inzwischen vorliegende Gutachten von Prof. Matthias Pechstein zur rechtlichen Beurteilung des Vorgehens Volker Bouffier und Boris Rhein bei der Besetzung der Stelle des Präsidenten der Bereitschaftspolizei haben die beiden innenenpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Nancy Faeser und Jürgen Frömmrich als deutlichen Beleg für die Rechtswidrigkeit des ganzen Vorgangs gewertet. "Das juristische Gutachten zeigt bereits eklatante Rechts- und Verfahrensfehler auf, für die Volker Bouffier und Boris Rhein federführend verantwortlich sind", sagte Faeser am Dienstag in Wiesbaden. "Das Gutachten von Herrn Pechstein muss nun ausführlich in der morgigen Ausschuss-Sitzung erörtert werden," so Frömmrich.

Ein Augenmerk liege dabei insbesondere auf den mit dem unterlegenen Bewerber Ritter geführten Gespräche gehen. "Hierzu hat der Sachverständige nicht nur festgestellt, dass die bisherigen Einlassungen Rheins zum 19.05. mit denen des Zeugen Ritter nicht vereinbar sind, sondern ist auch zu dem Ergebnis gekommen, dass Ritter auch nach dem Gespräch mit Rhein noch Bewerber in dem Auswahlverfahren gewesen ist", so Faeser.

"Darüber hinaus belegt das Gutachten auch, wie wichtig es gewesen ist, dass SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ihre verfassungsrechtlichen Minderheitenrechte gegen die Interessen von CDU und FDP gerichtlich durchgesetzt haben und Rhein noch einmal für eine Aussage in den UNA", so Frömmrich. Die Regierungsfraktionen hatten im Ausschuss versucht, sowohl das Rechtsgutachten, als auch die Aussagen Rheins zu verhindern. Der Hessische Staatsgerichtshof hatte in einer Klage der Oppositionsfraktionen gegen dieses Votum für die Minderheitenrechte der Opposition entschieden.


Herausgeber: Pressestelle der SPD-Landtagsfraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Landtag
Pressesprecher/in: Katja Apelt / Elke Cezanne

Schlossplatz 1-3, 65183 Wiesbaden

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