Henzler: Ersatzschulfinanzierung wird auf neue Grundlage gestellt / Tatsächlich entstehende Kosten pro Schüler maßgeblich / Bis 2017 über 80 Mio. €
- Pressemitteilung der Firma Hessisches Kultusministerium, 25.04.2012
Pressemitteilung vom: 25.04.2012 von der Firma Hessisches Kultusministerium aus Wiesbaden
Kurzfassung: Kultusministerin Dorothea Henzler stellte heute den vom Kabinett beschlossenen Regierungsentwurf für ein neues Ersatzschulfinanzierungsgesetz vor. "Die Ersatzschulen stellen eine unverzichtbare Bereicherung des hessischen Schulsystems dar. Deswegen ...
[Hessisches Kultusministerium - 25.04.2012] Henzler: Ersatzschulfinanzierung wird auf neue Grundlage gestellt / Tatsächlich entstehende Kosten pro Schüler maßgeblich / Bis 2017 über 80 Mio. €
Kultusministerin Dorothea Henzler stellte heute den vom Kabinett beschlossenen Regierungsentwurf für ein neues Ersatzschulfinanzierungsgesetz vor. "Die Ersatzschulen stellen eine unverzichtbare Bereicherung des hessischen Schulsystems dar. Deswegen hat die Landesregierung schon immer für eine gute Ausstattung dieser Schulen gesorgt", sagte die Ministerin.
Mit der Neufassung des Gesetzes werde nun " eine bundesweit einmalige Berechnungsgrundlage geschaffen, die auf den tatsächlich dem Land entstehenden Schülerkosten in den unterschiedlichen Schulformen und Bildungsgängen beruht. Damit schaffen wir ein transparentes und gerechteres Finanzierungssystem für die Ersatzschulen", so Kultusministerin Dorothea Henzler. Das bisherige Berechnungsmodell spiegelt die tatsächlichen Kosten nur bedingt wider. Die tatsächlichen Schülerkosten können heute durch eine auf das SAP-System gestützte Kostenermittlung sehr viel genauer für die einzelnen Schulformen und Bildungsgänge ermittelt werden. Ein vom Kultusministerium eingerichteter Runder Tisch mit Vertretern der Privatschulverbände hat sich auf das neue Verfahren verständigt.
Leistungen für die Förderschulen verbessert
Das Land wendet für die Ersatzschulen in den nächsten fünf Jahren insgesamt über 80 Millionen Euro mehr auf. Ab dem Jahr 2017 beträgt der Zuschuss jährlich rund 33 Millionen Euro mehr als heute. "Durch die Neufassung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes werden insbesondere die Leistungen für die Förderschulen, die bei dem bisherigen Berechnungsmodell gegenüber anderen Schulformen benachteiligt waren, wesentlich verbessert', so die Ministerin.
Die Förderschulen erhalten von den durch das neue Berechnungssystem ermittelten Kosten pro Schüler 90 Prozent. Bei den Leistungen an die Förderschulen wird nicht wie bisher nur ein Durchschnittsbetrag für alle Förderschulen berücksichtigt, sondern der tatsächliche Kostenaufwand für jede Schülerin und jeden Schüler je nach Art des Förderbedarfs.
Die allgemeinen Schulen erhalten 85 Prozent der Kosten pro Schüler, wobei hier die Anpassung in einem fünfjährigen Stufenplan erfolgt. Bisher wurde ein Beitrag des Landes zu dem Sachaufwand der Ersatzschulen nur als Investitionskostenanteil gewährt. Der Investitionskostenanteil geht nun in einem Beitrag zum Sachaufwand der Ersatzschulen auf. Die Berechnungsgrundlage für diesen Beitrag zum Sachkostenaufwand orientiert sich nun an den Ausgaben der kommunalen Schulträger aus der Gemeindefinanzstatistik. Damit ist auch der Anteil des Landes an den Sachkosten von den tatsächlichen Kosten abhängig. Die Berechnung der Sachkosten entspricht dem am Runden Tisch abgesprochenen Verfahren.
Kommunale Schulträger leisten wie bisher Beitrag zur Finanzierung der Ersatzschulen
Auch die kommunalen Schulträger leisten wie bisher einen Beitrag zur Finanzierung der Ersatzschulen in Höhe von 75 Prozent des Gastschulbeitrages.
Im Interesse eines einheitlichen und für alle Schulen vergleichbaren Verwaltungshandelns erfolgt die Erhebung der Schülerzahlen nunmehr im Rahmen des landeseigenen Schulverwaltungsverfahrens Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) für alle finanzierten Ersatzschulen verbindlich. Dieses Verfahren wird schon jetzt von allen öffentlichen Schulen und der überwiegenden Zahl der Schulen in freier Trägerschaft genutzt.
Pressestelle: Hessisches Kultusministerium
Pressesprecher: Horst-Günter Herold, Luisenplatz 10 65185 Wiesbaden
Telefon: (0611) 368-2006, Fax: (0611) 368 2096
E-Mail: pressestelle@hkm.hessen.de
Kultusministerin Dorothea Henzler stellte heute den vom Kabinett beschlossenen Regierungsentwurf für ein neues Ersatzschulfinanzierungsgesetz vor. "Die Ersatzschulen stellen eine unverzichtbare Bereicherung des hessischen Schulsystems dar. Deswegen hat die Landesregierung schon immer für eine gute Ausstattung dieser Schulen gesorgt", sagte die Ministerin.
Mit der Neufassung des Gesetzes werde nun " eine bundesweit einmalige Berechnungsgrundlage geschaffen, die auf den tatsächlich dem Land entstehenden Schülerkosten in den unterschiedlichen Schulformen und Bildungsgängen beruht. Damit schaffen wir ein transparentes und gerechteres Finanzierungssystem für die Ersatzschulen", so Kultusministerin Dorothea Henzler. Das bisherige Berechnungsmodell spiegelt die tatsächlichen Kosten nur bedingt wider. Die tatsächlichen Schülerkosten können heute durch eine auf das SAP-System gestützte Kostenermittlung sehr viel genauer für die einzelnen Schulformen und Bildungsgänge ermittelt werden. Ein vom Kultusministerium eingerichteter Runder Tisch mit Vertretern der Privatschulverbände hat sich auf das neue Verfahren verständigt.
Leistungen für die Förderschulen verbessert
Das Land wendet für die Ersatzschulen in den nächsten fünf Jahren insgesamt über 80 Millionen Euro mehr auf. Ab dem Jahr 2017 beträgt der Zuschuss jährlich rund 33 Millionen Euro mehr als heute. "Durch die Neufassung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes werden insbesondere die Leistungen für die Förderschulen, die bei dem bisherigen Berechnungsmodell gegenüber anderen Schulformen benachteiligt waren, wesentlich verbessert', so die Ministerin.
Die Förderschulen erhalten von den durch das neue Berechnungssystem ermittelten Kosten pro Schüler 90 Prozent. Bei den Leistungen an die Förderschulen wird nicht wie bisher nur ein Durchschnittsbetrag für alle Förderschulen berücksichtigt, sondern der tatsächliche Kostenaufwand für jede Schülerin und jeden Schüler je nach Art des Förderbedarfs.
Die allgemeinen Schulen erhalten 85 Prozent der Kosten pro Schüler, wobei hier die Anpassung in einem fünfjährigen Stufenplan erfolgt. Bisher wurde ein Beitrag des Landes zu dem Sachaufwand der Ersatzschulen nur als Investitionskostenanteil gewährt. Der Investitionskostenanteil geht nun in einem Beitrag zum Sachaufwand der Ersatzschulen auf. Die Berechnungsgrundlage für diesen Beitrag zum Sachkostenaufwand orientiert sich nun an den Ausgaben der kommunalen Schulträger aus der Gemeindefinanzstatistik. Damit ist auch der Anteil des Landes an den Sachkosten von den tatsächlichen Kosten abhängig. Die Berechnung der Sachkosten entspricht dem am Runden Tisch abgesprochenen Verfahren.
Kommunale Schulträger leisten wie bisher Beitrag zur Finanzierung der Ersatzschulen
Auch die kommunalen Schulträger leisten wie bisher einen Beitrag zur Finanzierung der Ersatzschulen in Höhe von 75 Prozent des Gastschulbeitrages.
Im Interesse eines einheitlichen und für alle Schulen vergleichbaren Verwaltungshandelns erfolgt die Erhebung der Schülerzahlen nunmehr im Rahmen des landeseigenen Schulverwaltungsverfahrens Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) für alle finanzierten Ersatzschulen verbindlich. Dieses Verfahren wird schon jetzt von allen öffentlichen Schulen und der überwiegenden Zahl der Schulen in freier Trägerschaft genutzt.
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